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Warum setzt sich SOS gegen die Verunreinigung von Saatgut mit Gentechnik ein?

Diese  zehn Argumente für sauberes Saatgut liefern einen Einblick in die Argumentation gegen Grenzwerte für Gentechnik-Saatgut in gentechnik-freiem Saatgut und für ein Reinheitsgebot für Saatgut.
Eine ausführliche Analyse und Begründung der Forderung nach einem Reinheitsgebot für gentechnik-freies Saatgut finden sich in diesem  Memorandum (verfasst von Benny Haerlin, Leiter von SOS).

 

Was 0,3% Verunreinigung bedeuten:

       

             Mais                          Raps                          Weizen                            Kohl

Auf den Bildern sehen Sie: Die möglicherweise gentechnisch veränderten Körner, die auch in angeblich gentechnikfreiem Saatgut enthalten sein könnten haben wir eingefärbt. 3 von 1000 Körnern führen, auf die Saatgutmenge für einen Hektar berechnet zu erheblichen Verunreinigung.

 Bei Mais
- Etwa 300 versteckte gentechnisch veränderte Maispflanzen pro Hektar
- durchschnittlich 18 Millionen gentechnisch veränderte Pollenkörner pro Blütenstand
- Einkreuzungen in bis zu 4.440 Metern Entfernung
- Belastende Kosten für die gentechnikfreie Züchtung, weil die Gentechnikfreiheit von Ausgangsmaterial und nahe gelegenen Feldern nicht mehr vorausgesetzt werden kann
- dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile der konventionellen und ökologischen Saatgutbranche gegenüber der Gentechnik-Saatgutbranche
- Erhöhte Auskreuzungsgefahr bei der Vermehrung von (männlich sterilem) Hybrid-Saatgut

 Bei Raps
- 1.500 bis 2.100 unerkannte gentechnisch veränderte Rapspflanzen pro Hektar
- Pro Pflanze 500 gentechnisch veränderte Samen
- Einkreuzungen in bis zu 26 Kilometern Entfernung
- Verwehte gentechnisch veränderte Samen auf Nachbarfeldern
- 10 bis 15 Jahre keimfähige gentechnisch veränderte Samen im Boden
- Gentechnisch veränderte Samen entlang von Transportwegen
- Das Aus für den derzeitigen gentechnikfreien Marktvorteil der deutschen und europäischen Landwirte
- Auskreuzungen auf wildlebende verwandte Pflanzen (z.B. Ackersenf, Schwarzer Senf, Rübsen, Hederich) einschließlich möglicher Rückeinkreuzungen
Fazit: Nicht gekennzeichnete GVO-Anteile im Rapssaatgut würden den Anbau von gentechnikfreiem Raps innerhalb weniger Jahre unmöglich machen. Dies belegt insbesondere die Erfahrung in Kanada.

Bei Weizen
- 12.000 unerkannte gentechnisch veränderte Weizenpflanzen pro Hektar
- Mehr als eine gentechnisch veränderte Weizenpflanze pro Quadratmeter
- Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der konventionellen und ökologischen Weizenzüchtung durch zusätzliche Schutzmaßnahmen
- Weitergabe der Kontamination und Akkumulationsrisiken bis zum fertigen Lebensmittel
- Immense volkswirtschaftliche Kosten für Analysen während der gesamten Produktionskette
- Weizen ist bei Verbrauchern und Verbraucherinnen hochsensibel - ihr Vertrauen steht auf dem Spiel
GVO Anteile im Weizensaatgut machen die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung bei einem der Hauptnahrungsmittel unmöglich.

 Bei Kohl
- Einer von 333 Kohlköpfen ist zu hundert Prozent gentechnisch verändert.
- Wer den gentechnisch veränderten Kohlkopf kocht, isst hundert Prozent gentechnisch veränderten Kohl.
- Wer Samen einer gentechnisch veränderten Kohlpflanze vermehrt, hat fünfzig oder gar hundert Prozent gentechnisch verändertes Saatgut (je nachdem ob die Veränderung homozygot oder heterozygot ist).
Die Kennzeichnungsschwelle ab 0,9 Prozent GVO-Anteil in Lebensmitteln bietet VerbraucherInnen keinerlei Sicherheit: Entweder ein Kohlkopf ist vollständig gentechnisch verändert oder gentechnikfrei.

Fotos und Erläuterungen: Siegrid Herbst, Arbeitsgemeinschaft gentechnikfreie Saatgut-Arbeit

Presse/Redaktionen

Frankfurter Rundschau: EU schaut genauer hin
taz:
EU bekommt keine neuen Gentech-Regeln: Gentechfreie Region nur freiwillig'
Greenpeace: Bald keine gentechnikfreien Lebensmittel mehr verfügbar?
Grüne im Europaparlament:  Gentechnikfreie Landwirtschaft braucht mehr als schöne Worte
Greenpeace EU: Environment ministers want reform of EU GMO authorisation system

 

Wie könnte Gentechnik im Saatgut durch die Hintertüre zu uns kommen?

Seit Jahren plant die Europäische Kommission mit einer eher unscheinbaren, technischen Richtlinie der Gentechnik in der Landwirtschaft eine gefährliche "Hintertüre" zu öffnen. Sogenannte "zufällige und technisch unvermeidbare" Verunreinigungen von herkömmlichem Saatgut mit gentechnischen Sorten sollen künftig, je nach Pflanzenart, zwischen 0,3 und 0,5 Prozent toleriert werden, ohne dass dies gekennzeichnet werden müsste.

Jede 330. Mais- oder Rapspflanze, jede 200. Tomate, Rübe oder Kartoffel, die auf konventionellen oder Bioäckern in Europa wächst, könnte nach diesem Konzept der EU-Kommission ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) sein, ohne dass die betroffenen Bauern dies wüssten und verhindern könnten. Milliarden von GVOs würden sich so im vermeintlich gentechnikfreien Anbau vermehren und zwar selbst dann, wenn kein einziger Landwirt willentlich gentechnische Sorten anbaut.
Die Folgen bekämen alle Bereiche der Lebensmittelproduktion zu spüren: Landwirte könnten keine wirklich gentechnikfreien Produkte mehr liefern und müssten ebenso wie Lebensmittelverarbeiter und der Einzelhandel sämtliche Produkte daraufhin testen, ob sie als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen. Eine GVO-Sorte, sollte dies erforderlich werden, wieder zurückzurufen wäre praktisch unmöglich. Deshalb fordert die Initiative "Save Our Seeds", GVO im Saatgut ohne Ausnahme an der technisch verlässlichen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent zu kennzeichnen. In Österreich ist dies bereits seit dem Jahre 2001 vorgeschrieben. Andere Mitgliedsstaaten der EU - auch der Deutsche Bundestag - haben sich, ebenso wie das Europäische Parlament für ein solches "Reinheitsgebot" ausgesprochen.

 Der letzte interne Vorschlag der alten Kommission für die Saatgut-Richtlinie im Wortlaut
 Zehn Argumente für die Reinhaltung des Saatgutes (1 Seite)
 Detailliertes Memorandum zur geplanten Saatgutrichtlinie (30 Seiten)
 Kurzes Hintergrundpapier mit Referenzen zur Saatgutrichtlinie

 

Welche Schäden hat Gentechnik bisher verursacht?

Einen Überblick über die Schäden, die durch Gentechnik entstanden sind, finden Sie im
 BÖLW Schadensbericht Gentechnik.

 

Was hat es auf sich mit sogenannten Stacked Events?

Trotz anhaltender kontroverser Kritik schreitet die Entwicklungsflut auf dem Gentechnikmarkt speziell in den USA stetig voran. In jüngster Zeit stellen insbesondere Pflanzen in denen mehrere gentechnisch veränderte Merkmale kombiniert wurden (Stacked Events) neue Herausforderungen an die Sicherheitsprüfung von gentechnisch veränderten Organismen.

Bei einer solche Vorgehensweise könnten aber mögliche Wechselwirkungen der einzelnen gentechnischen Veränderungen sowie möglicherweise aufgetretene zusätzliche unerwünschte Veränderungen im kombinierten GVO nicht ausreichend erkannt und berücksichtigt werden.

Risikoabschätzung bei komplexen GVO (Umweltbundesamt)
 Untersuchungen zur Risikoabschätzung von Stacked Events (Umweltbundesamt, 2006)
Multi-Gift-Plfanzen in den USA auf dem Vormarsch (Infodienst Gentechnik, 22.07.14)
Risiken von Bt-Pflanzen durch "Stacking" verstärkt

 

Was bedeutet die "Nulltoleranz" bei illegalen Importen?

Mit dem Argument der asynchronen Autorisierung versuchen Gentechnik-Befürworter ein schnelleres und stark vereinfachtes Zulassungssystem innerhalb der EU zu erzwingen, gleichzeitig soll mit diesem Argument auch die europaweit geltende Nulltoleranz ausgehebelt werden. Es wird suggeriert, dass GVO-Zulassungen überall auf der Welt schneller erteilt werden und die EU durch diesen Umstand wirtschaftlich ins Hintertreffen gerät.

Wirft man jedoch einen genaueren Blick auf das weltweite GVO Zulassungssystem fällt auf, dass eine derartige Unverhältnismäßigkeit bei der Zulassung lediglich zwischen den USA (die GVOs im Eilverfahren genehmigen) und dem Rest der Welt besteht. Betrachtet man den Zeitraum von 2004-2009 wurden in der EU insgesamt 24 verunreinigte Futtermittelproben entdeckt, davon entfallen alleine 19 auf Importe aus den USA. Aus Brasilien und Argentinien hingegen, neben den USA die beiden Hauptanbauländer für gentechnisch veränderte Pflanzen, wurde kein einziger Verunreinigungsfall gemeldet. Berücksichtigt man diese Ergebnisse ist es volkommen unnötig die bisherige EU-Gesetzgebung zu lockern. Vielmehr scheint es geboten von den USA, als Hauptanbauland von gentechnisch veränderten Pflanzen, ein funktionierendes Warentrennungssytem zu verlangen um gentechnisch verunreinigte Importe zukünftig zu vermeiden. Schwellenwerte für unzureichend oder überhaupt nicht sicherheitsbewertete gentechnisch veränderte Organismen einzuführen würde das in der EU-Gesetzgebung verankerte Prinzip der Vorsorge zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern ad absurdum führen. Der europäische Markt würde mit nicht-zugelassenen GVO überflutet. Für den Verbraucher würde diese Entwicklung, durch bestehende Schwellenwerte weitgehend verschleiert. Darüber hinaus wäre es ein Hofknicks vor der US-Agrarwirtschaft, die sich beharrlich weigert, ein funktionierendes Warentrennungssystem einzuführen. Fraglich bleibt ob eine Wirtschaft, die nicht in der Lage ist gentechnische Verunreinigungen zu vermeiden und dafür mit Schwellenwerten belohnt wird, zukünftig nicht weitere Zugeständnisse von der EU-Gesetzgebung verlangen wird.

Die rechtliche Seite der Nulltoleranz

Die Generaldirektion Gesundheit zieht im Umgang mit der Nulltoleranz-Regelung zwei unterschiedliche Szenarien in Betracht. Die von der EU als technische Lösung bezeichnete Variante zielt dabei darauf ab zukünftig Testverfahren mit einer weniger empfindlichen Nachweisgrenze für GVOs zu wählen. Die Nulltoleranz würde damit zwar rein rechtlich aufrechterhalten, was insbesondere den Verbraucher in Sicherheit wiegen soll, in der Praxis bliebe sie jedoch nicht länger existent. Bei der rechtlichen Lösung wird geprüft, über welche EU-Gesetze die Nulltoleranz aufgehoben werden kann. Sollte die EU-Kommission tatsächlich die erste Variante unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Erwägung ziehen, würde sie sich in den Dienst der Gentechnik-Konzerne stellen. Ein fatales Signal angesichts der ohnehin bestehenden Vertrauenskrise in die EU-Institutionen.

 

Welche Umfragen gibt's zum Thema Gentechnik?

Verschiedene Umfragen belegen die ablehnende Haltung der Mehrheit der deutschen Bevölkerung gegenüber der Verbreitung der grünen Gentechnik. Viele sprechen sich gegen Gen-Food und für eine Kennzeichnung auch von tierischen Produkten von Tieren, die mit Gentechnik gefüttert wurden, aus.

Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Verbraucherzentralen, Januar 2015
 70 Prozent der Deutschen wollen keine Gentechnik im Essen

Forsa-Umfrage, April 2014
 93 Prozent wollen Kennzeichnung von Genfood; 85 Prozent würden mehr für Non-Gentech-Food zahlen

Slow food, Deutschland e.V., Umfrage, Mai 2009:
 78 Prozent der Deutschen wollen kein Genfood

 

Warum fordert SOS die Kennzeichnungspflicht?

Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gemästet wurden, sind bisher innerhalb der EU nicht kennzeichnungspflichtig. Bedenkt man, dass bis zu 80 % aller Gentechnik-Pflanzen im Tierfutter verarbeitet werden, bleibt der Grund für diese Kennzeichnungslücke schleierhaft. Ausgerechnet der Wirtschaftszweig, in dem der Großteil gentechnisch veränderter Pflanzen verwertet wird, bleibt für Verbraucherinnen und Verbraucher weitgehend intransparent.

Denn eine gezielte Kaufentscheidung kann nur treffen wer über alle Inhaltsstoffe, auch die im Futtermittel informiert ist. Um die von der Europäischen Union vielgepriesene Wahlfreiheit  tatsächlich zu gewährleisten sind alle Informationen notwendig, auch die wie ein Tier gefüttert wurde. Auch hier sollte zukünftig ein wichtiges Handlungsfeld für die EU-Kommission bestehen. Es gilt, Transparenz und Wahlfreiheit zu schaffen, nicht die EU-Gesetze im Interesse der Gentechnik-Konzerne zu verwässern.

 

Was kritisiert SOS an der Gentech-Sicherheitsprüfung durch die EFSA?

Bei der grünen Gentechnik sind Politiker, aber auch Landwirte und letzlich die Verbraucher selbst auf eine gründliche Prüfung und Berücksichtigung von Risiken durch zuständige Behörden und unabhängige Experten angewiesen. Der derzeitige GVO Autorisierungsprozess der EU jedoch steht vor einem massiven Problem. Bevor die EU-Kommission über einen Zulassungsantrag entscheidet, holt sie eine Stellungnahme der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) ein. Damit erhält die EFSA eine zentrale Rolle in den Genehmigungsverfahren.

Zweifel an der Kompetenz und Unabhängigkeit der EFSA bestehen jedoch praktisch seit ihrer Gründung im Jahre 2002. Der EFSA wird vorgeworfen, sie zeichne sich durch übergroße Nähe zur Industrie aus, bewerte lediglich von den Unternehmen vorgelegte Daten und führe keine eigenen Untersuchungen durch, sei intransparent in ihren Entscheidungen, klammere die Frage der Koexistenzfähigkeit gentechnisch veränderter Pflanzen aus und lasse verbraucherrelevante Aspekte außen vor.

Allerdings steht die EFSA nicht nur vor einem massiven Imageproblem, auch die wissenschaftliche Fachkompetenz reicht in der Praxis nicht aus. Einer steigenden Anzahl von zunehmend komplexen Zulassungsanträgen steht eine kleine Anzahl an EFSA-Prüfern gegenüber. Eine gründliche Sicherheitprüfung gentechnisch veränderter Nahrungsmittel ist somit nicht mehr gewährleistet.
Wissenschaftliche Unsicherheiten sind von der EFSA bislang generell nicht benannt. Dazu ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit nach der Kommissionsentscheidung 2002/623 aber verpflichtet. Die Europäische Kommission ist nur dann in der Lage ihre Position als Risikomanager einzunehmen, wenn ihr etwaiige Risiken bekannt sind. 2007 hat die EFSA einen umfassenden Bericht zur Rolle von Fütterungsversuchen bei der Bewertung gentechnisch veränderter Organismen vorgelegt (EFSA, 2007a) aus dem hervor geht, dass die Behörde Fütterungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen nicht generell für notwendig hält. Damit weicht die EFSA für die Risikoabschätzung von transgenen Pflanzen deutlich von ihrer üblichen Vorgehensweise für beispielsweise bestrahlte Lebensmittel, Pestizide oder Arzneimittel ab. Trotz dieser gravierenden Mängel zögert die EU-Kommssion bisher nicht, Gutachten der EFSA umgehend in politische Entscheidungen zu gießen.

Dokumente

 Kontrolle oder Kollaboration? Agro-Gentechnik und die Rolle der Behörden (Antje Lorch und Christoph Then, Bericht, 04/2008)

EU-Kommission plant 'Dumping' bei Risikoprüfung gentechnisch veränderter Pflanzen (Testbiotech.e.V., Pressemitteilung 01.03.10)

Formal Protest from Scientists: Commission Regulation on Implementing Rules for GM applications and assessments (GENET, 23.02.10)

Crop Scientists Say Biotechnology Seed Companies Are Thwarting Research (The New York Times, 19.02.09)

 Regulatory systems for GE crops a failure: the case of MON863 (Greenpeace, Technical Note, 03/2007)

 Presenting scientific advice on GMOs: Reporting uncertainty and assumptions (Gene Watch, Stellungnahmen, 04/2006)

 A critique of the European Food Safety Authority's (EFSA) opinion on genetically modified maize MON810 (Geenpeace, Global 2000, 07/2009)

Die generelle Sicherheitsbewertung

Die EFSA hält sich bei ihrer Sicherheitsbewertung von GVOs an das einfache Prinzip der „grundsätzlichen Gleichheit“. Hierbei werden gentechnisch veränderte Pflanzen nicht als neue Varianten angesehen, sondern als Organismen die bereits in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen und lediglich im Detail verändert sind. Damit setzt die EFSA für die Risikobewertung von transgenen Pflanzen vollkommen andere Maßstäbe an, als beispielsweise für bestrahlte Lebensmittel, Pestizide oder Arzneimittel und ziehlt ausschließlich auf die Beurteilung der Transgenprodukte. Umweltrelevante Pflanzeninhaltsstoffe oder Sekundärsubstanzen des neu implementierten Proteins ebenso wie Wechselwirkungen von Pflanzeninhaltsstoffen und neuen gentechnisch veränderten Merkmalen finden keine Berücksichtigung. Diese enge Fokusierung auf  das isolierte Fremdgen bietet den Antragstellern die Möglichkeit, das Fall-zu-Fall-Prinzip vollständig zu umgehen und keine geziehlte Sicherheitsprüfung für das neue Gentechnik-Konstrukt durchzuführen, sondern lediglich auf bereits vorhandene Sicherheitsprüfungen für ähnliche gentechnisch veränderte Merkmale zu verweisen. Generell wäre bei der Umweltrisikoabschätzung zukünftig ein Ansatz wünschenwert, der den Fokus der Prüfung auf die gesamte gentechnisch veränderte Pflanze und die damit verbundenen Umweltrisiken und Managementstrategien legt. Dies setzt jedoch voraus das in der  zukünftigen Risikoabschätzung der aufnehmenden Umwelt mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Darüberhinaus müssen Daten der stufenweisen Freisetzung von gentechnisch veränderten Organsimen ebenso wie die Abschätzung von Langzeit- und kumulative Effekte künftig  in die Bewertung von Umweltrisiken miteinbezogen werden um dem europweit geltenden Vorsorgeprinzip einen größeren Stellenwert zu verleihen.  

Wo liegen die Schwächen der bisherigen Sicherheitbewertung:

 Momentan feht es der EFSA an Grundlagen, um Langzeitfolgen von gentechnisch veränderten Organismen in der Umwelt überhaupt abschätzen zu können . Im April 2008 hat sie sich in einem 2-jährigen Mandat verpflichtet  geeignete Methoden zu entwicheln, dies bedeutet jedoch auch, dass angemessene Methoden  für diesen Bereich der Risikoabschätzung bisher nicht existieren.

•  Gutachten basieren ausschließlich auf firmeneigenen Daten des Antragstellers. Um also die Sicherheit von beispielsweise einem gentechnisch veränderten Mais von Monsanto zu ermitteln, verwendet die EFSA Daten, die Monsanto selbst über sein Produkt erhoben hat. Häufig sind diese Daten unkomplett und entsprechen kaum wissenschaftlichen Standards, denn natürlich hat der Konzern wenig Interesse daran sein Produkt negativ zu testen oder Risiken nachzuweisen.

 Die Gefahr einer Auskreuzung von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt ist je nach biogeographischer Region unterschiedlich hoch. Bei einer Zulassung wird aber auf besonders sensible ökologische Regionen keine Rücksicht genommen, obwohl dies in der Richtlinie 2001/18 das eindeutig vorgesehen ist

Warum kann es keine Koexistenz von Gentech-Pflanzen und nicht-gentechnisch-veränderten Pflanzen geben?

Die Folgen eines nahezu unkontrollierten Einsatzes der Grünen Gentechnik zeigen sich deutlich in Ländern wie den USA oder Kanada. Dort werden gentechnisch veränderte Pflanzen bereits seit über 10 Jahren angebaut. Mittlerweile sind in Kanada sämtliche konventinellen Anbauflächen für Raps und Soja gentechnisch kontaminiert. Aus diesen Ergebnissen sollte Europa seine Lehren ziehen. Nur ein bißchen Gentechnik wird in Europa ebenso wenig umsetzbar sein wie in Kanada oder den USA.

Allerdings hätte Europa, wo zur Zeit Gentechnik Pflanzen auf weniger als 0,1 % der Ackerflächen wachsen, noch die Chance eine unkontrollierte Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen entgegenzuwirken. Die Europäische Union hat das Ziel, Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit zwischen biologischen, konventionellen und gentechnisch veränderten Produkten zu ermöglichen. Diese ist jedoch davon abhängig, ob die Wahlmöglichkeit für Landwirtinnen und Landwirte, ihre Produktionsweise frei wählen zu können, gesichert werden kann. Für die Biolandwirtschaft ist der Schutz vor "Verunreinigungen" mit gentechnisch veränderten Organismen überlebenswichtig. Sie muss nach EU-Recht gentechnikfrei produzieren. Vorläufige Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Koexistenz - und damit auch eine „gentechnik-freie“ Landwirtschaft - nur durch entsprechende Maßnahmen, wie Pufferzonen, Refugien, Warenkennzeichnung und -trennung gesichert werden könnte. Diese würden abhängig von den gewählten Schwellenwerten für vorhandene GVO-Beimischungen teilweise hohe Kosten verursachen. Auch der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Entwicklungsländern hat gezeigt, dass Gewinne sich meist nur dann realisieren lassen, wenn auf das Vorsorgeprinzip gänzlich verzichtet wird. Wenn eine Wirtschaftlichkeit der Grünen Gentechnik allerdings nur dann umsetzbar ist, wenn auf Maßnahmen wie Refugien, Pufferzonen, Trennung und Kennzeichnung der Ware weitestgehend verzichtet wird, muss in Frage gestellt werden, ob sie überhaupt geeignet ist an einem Markt teilzunehmen in dem verschiedene landwirtschaftliche Produktionssyteme gleichberechtigt nebeneinander existieren sollen, ohne sich gegenseitig zu schädigen. In der Europäischen Union wird dem Verbraucher das Recht, sich für gentechnikfreie Produkte zu entscheiden, politisch garantiert. Wenn gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, kann es eine absolute "Gentechnik-Freiheit" jedoch nicht mehr geben. Die Einführung von GVO-Schwellenwerten in Saatgut wäre der ultimative Beweis, dass die Koexistenz von Grüner Gentechnik, gentechnikfreier und biologischer Landwirtschaft nicht möglich ist. Sie würde die von der EU angestrebte Wahlfreiheit für den Verbraucher ad absurdum führen. Sollte eine Koexistenz, so wie von Gentechnik-Konzernen immer wieder behauptet, jedoch möglich und wirtschaftlich umsetzbar sein, dann muß es auch möglich sein, Saatgut absolut sauber von jeder gentechnischen Verunreinigung zu halten, was GVO-Schwellenwerte in der Folge absolut  überflüssig machen würde.

Gentech-Kontaminations-Register (english)
Spanische Studie: Keine Koexistenz möglich (2008)
Broschüre "Schwerpunkt" zum Thema Kontamintation vom Gen-ethischen Netzwerk (2006)
JRC: case studies on the coexistence of GM and non-GM crops in European agriculture (2006)

Welche Rolle spielen sozioökonomische Faktoren in der Gentech-Debatte?

Generell sieht die EU-Gesetzgebung vor, dass neben der Wirkung auf Gesundheit und Umwelt vor der Zulassung einer GVO-Pflanze auch andere Gesichtspunkte berücksichtigt werden sollen. Die Notwendigkeit sozioökonomischer Faktoren wird insbesondere deutlich, wenn man einen Blick in Richtung der biologischen Landwirtschaft wirft. In den zwölf Jahren seit der Markteinführung von gentechnisch verändertem Saatgut wurde konventionelles und biologisches Saatgut wiederholt verunreinigt.

Den wirtschaftlichen Preis dafür zahlten bisher die Bauern und die Lebensmittelindustrie. Ein wichtiger Grund dafür ist die nach wie vor unzureichend geklärte Haftungsfrage. Hier bedarf es zukünftig rechtsverbindlichen Haftungsbedingungen nach dem Verursacherprinzip. Die Schäden durch Verunreinigungsfälle sind besonders in Ländern, in denen gentechnisch veränderte Pflanzen bereits über einen langen Zeitraum angebaut werden, sichtbar. In Brasilien beispielsweise ist die Abhängigkeit von nur einem GV-Saatgutanbieter längst Realität. Kleine und mittelständische Anbieter regionaler Sorten mussten aufgeben. Da die Preise für Düngemittel und Herbizide angestiegen sind, sind auch finanzielle Verluste für viele Bauern längst zum Alltag geworden; trotzdem ist ein Wechsel nicht mehr möglich. Auch in den USA und Kanada zeigt sich ein ähnliches Bild. Mit Knebelverträgen werden Landwirte in eine Abhängigkeit von meist einem großen Saatgutkonzern getrieben. Ein Ausstieg aus diesen Verträgen gestaltet sich schwierig. Ist ein Feld erst einmal mit Gentechnik verunreinigt, lässt sich die Ernte nur noch als Gentechnik-Ernte verkaufen.

 

Was spricht gegen die Patentierung von Saatgut?

Einmal in die Natur freigesetzte Organismen sind nicht mehr rückholbar. Besonders unter diesem Gesichtspunkt muss das Prinzip der Vorsorge bei der Grünen Gentechnik konsequent verfolgt werden.  Klare gesetzliche Rahmenbedingungen sowie eine unabhängige und transparente Sicherheitsforschung müssen gewährleisten, dass mit dem technischen Eingriff des Menschen in die Natur keine ökologische Zerstörungen, gesundheitliche Schäden an Mensch und Tier oder Verunreinigungen von Futter- und Lebensmitteln einhergehen.

Mit Hilfe von genetischen Markern planen multinationale Konzerne zukünftig die Nachweisbarkeit ihrer Sorten vom Anbau bis zum Erntegut zu sichern. Durch eine unverkennbare Gensequenz würden unfreiwillige Einkreuzungen in benachbarte Felder damit ebenso nachweisbar wie der Saatgut-Nachbau. Schwerer noch wiegt jedoch die Aussicht, dass durch genetische Marker potentiell alle Sorten patentierbar würden. Bereits heute kontrollieren lediglich 10 Konzerne zwei Drittel des weltweiten Saatgutmarktes. Aufgrund dieser zunehmenden Firmen-Konzentration und Patentmonopolisierung steigen die Preise für Saatgut, während gleichzeitig die Angebotsauswahl sinkt. Insbesondere in den USA konnten Großkonzerne wie Monsanto mit patenteniertem, gentechnisch verändertem Saatgut Erfolge feiern. Monsanto hält bereits über 1.000 Patente auf Leben, insbesondere auf Saatgut. In Europa stößt die Grüne Gentechnik jedoch nach wie vor auf breite Ablehnung, dessen ungeachtet machen die Konzerne Druck um der Gentechnik auch in Europa die Tore zu öffen. Inzwischen haben viele Konzerne jedoch auch den Vorteil von Patenten auf Pflanzen ohne Gentechnik erkannt. Zunehmend wird von Seiten der Industrie versucht, bereits existerende Methoden der konventionellen Züchtung, wie die markergestützte Selektion und den genetischen Fingerabdruck, als erfinderische Grundlage zu deklarieren. Meist ist bei diesen Methoden der technische Beitrag jedoch so gering, dass er kaum als Innovation angesehen werden kann. Trotzdem versuchen die großen Saatgutkonzerne diese geringfügigen technischen Hilfsmittel für eine Patentanmeldung zu nutzen. Offensichtlich haben sie damit Erfolg, denn 2008 machten diese Anträge bereits 25% aller Patentanträge auf Saatgut und Pflanzen aus. Mit diesem Schritt geraten Landwirte zunehmend in eine finanzielle Abhängigkeit von wenigen multinationalen Konzernen, die den Saatgutmarkt kontrollieren und die Preise für Saatgut je nach der erwarteten Gewinnspanne der Landwirte diktieren. Bei einer Patentrechtsverletzung drohen horende Geldstrafen. In den Entwicklungsländern hätte eine derartige Praxis fatale Folgen und würde die Hungerspirale weiter maßlos antreiben.

Hintergrundinformationen von No Patents On Seeds
 Patents on Hunger ? (Greenpeace, Oktober 2008)

 

Kann Gentechnik den Hunger in der Welt beenden?

Ob Gentechnik-Pflanzen wirklich dabei helfen können, die Probleme der armen Länder zu lösen, scheint weiterhin mehr als fraglich. Gentech-Kritiker weisen immer wieder darauf hin, dass Gentechnik zu Monopolisierung und industrieller Landwirtschaft führt, die einen hohen Einsatz von Pestiziden und Kunstdüngern erfordern. Die einzige Form von Hunger, den die Konzerne stillen, ist nicht „der Hunger in der Dritten Welt, sondern der Hunger der Aktionäre“, schlussfolgert die schwedische EU-Kommissarin Margot Walström.

Schon der Bericht des Weltagrarrats hat 2008 klargestellt, dass die beste Lösung für das Hungerproblem eine regional angepasste, nachhaltige Landwirtschaft ist. Der Arbeitsbericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag kommt zu ähnlichen Ergebnissen: "Der Bericht belegt eindringlich, dass selbst nach zwölf Jahren großflächigen Einsatzes von transgenem Saatgut der ökonomische, ökologische und soziale Nutzen nicht zu belegen ist. Daher sollten Forschung und Entwicklung für nachhaltigere und ökologische Alternativen zur Agrogentechnik gestärkt werden", so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

 30 Jahre Systemvergleich: Ökologischer Anbau effizienter als konventioneller (Rodale Institute, 2012)
China, Klima, Gentechnik - drei Irrtümer der Hungerdebatte (Zeit online 23.04.08)
Gentechnikvorteile nicht bewiesen (taz 29.04.08)
Transgenes Saatgut in Entwicklungsländern (TAB, 24.04.09)
Dossier des Infodienst Gentechnik zum Thema Hunger

 

Was kann ich tun?

Sie möchten einen Beitrag für eine gentechnik-freie Welt leisten; sich für den Erhalt der Saatgutvielfalt und gegen die Monopolisierung auf dem Saatgutmarkt einsetzen? - Unter Mitmachaktionen finden Sie verschiedene Aktivitäten, bei denen Sie auch schon mit wenig Zeit und Aufwand einen wertvollen Beitrag leisten können!

 

Wo kann ich Informationen zu einzelnen Gentech-Sorten finden?

Testbiotech hat eine Datenbank einiger bedeutender Gentech-Sorten erstellt. Besonders interessant ist daran, dass zu allen aufgeführten Sorten ein kritischer Bericht geschrieben ist. So können sich Interessierte über Funktionsweise und Risiken der Sorten informieren.

TransGen stellt auf einer Webseite eine ausführliche Liste verschiedener Gentech-Sorten zu Verfügung. Über eine Suchfunktion kann man je nach Interesse zum Beispiel speziell Neuzulassungen ausfindig machen oder auch alle Gentech-Sorten einer Art suchen.

Die Webseite des Joint Research Center veröffentlicht außerdem Informationen über Saatgutverunreinigungen und unfreiwillige Gentech-Verbreitungen. Dort finden sich auch Übersichten über Sorten, die gerade in der Genehmigungsphase oder im Testanbau sind.

 

 

Welche Ministerien und Behörden sind in Deutschland für Gentechnik zuständig?

Eine allgemeine Übersicht über die Zuständigkeiten der einzelnen Behörden finden Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

 

Weitere Ansprechpartner:

Länderausschuß Gentechnik (LAG)
Viele Vollzugsaufgaben, insbesondere auch die Prüfung der Reinheit von Saatgut, werden von den einzelnen Bundesländern übernommen. Einzelheiten dazu und Adressen der zuständigen Landesbehörden finden Sie beim LAG.

Bundessortenamt
Zuständig für die Zulassung neuer Sorten, auch gentechnisch veränderter Art; arbeitet dabei eng mit der Saatgut-Industrie zusammen. Das BSA vertritt die Bundesrepublik auch als Fachbehörde im Ständigen Ausschuss für Saatgut der EU, in dem die Gentechnik-Saatgutrichtlinie verabschiedet werden soll. Es ist dabei an die Weisungen des Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gebunden.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das BMBF hat zwar keine Zuständigkeit bei der Zulassung von GVOs, finanziert aber einen Großteil der öffentlichen Forschung in diesem Bereich, einschließlich der Risikoforschung. Außerdem finanziert es mit erheblichen Mitteln das "Kommunikationsmanagement" zum Thema Gentechnik, u.a. mit der webseite  Biosicherheit.de.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)                                   Das BMWi hat ebenfalls keine unmittelbare Zuständigkeit in Bezug auf die Zulassung und die Kontrolle von GVO. Es kann jedoch die Beteiligung bei bestimmten wirtschaftlich relevanten Entscheidungen verlangen und tut dies z. B. in Bezug auf die Saatgutrichtlinie der EU-Kommission. Nach eigenen Angaben setzt das BMWi sich bei der Gentechnik für eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein - national und international - , fördert ein innovationsfreundliches Klima in Deutschland und stärkt die gesellschaftliche Akzeptanz für neue Technologien.

 

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