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Save Our Seeds

"Save Our Seeds" startete 2002 als Initiative zur Reinhaltung des Saatguts von Gentechnik. Mittlerweile betreiben wir viele weitere Projekte für Saatgutvielfalt, nachhaltige Landwirtschaft und globale Ernährung. mehr


Elefantenhochzeiten - Ein Brief nach Brüssel

Marktkonzentration Vorher - Nachher, Quelle: Konzernatlas, Heinrich-Böll-Stiftung
Marktkonzentration Vorher - Nachher, Quelle: Konzernatlas, Heinrich-Böll-Stiftung

Drei große Übernahmen sollen das globale Saatgut- und Pestizidgeschäft endgültig in ein Oligopol verwandeln: ChemChina und Syngenta, Dow und Dupont/Pioneer und "Baysanto", die Übernahme des Gentechnikprimus Monsanto durch den Pharma- und Pestizid-Multi Bayer. Nicht allein das gegenwärtige Marktgeschehen würde von diesen Elefanten bestimmt, mehr noch die künftige Entwicklung. Gegen die Patentabteilungen dieser Oligarchen wird sich kaum noch ein Produkt auf den Markt bringen lassen. So werden Forschung und Entwicklung sich kaum auf einen Abschied von Pestiziden und nachhaltige Agrarsysteme konzentrierten. Deshalb fordert "Save Our Seeds" zusammen mit 200 Organisationen aus ganz Europa die EU-Kommission auf, diese Megafusionen zu unterbinden.  Offener Brief mit Unterzeichnern in Englisch   Deutsche Übersetzung

 

 

 

Die Elefantenhochzeit in Zahlen - Quelle: Konzernatlas der Heinrich-Böll-Stiftung
Die Elefantenhochzeit in Zahlen - Quelle: Konzernatlas der Heinrich-Böll-Stiftung

Gentechnik-Anbauverbote: Fragen Sie Ihre Abgeordneten!

Sinneswandel nach einem Jahr? 350.000 Unterschriften übergaben SOS und campact damals beim Umweltministerium
Sinneswandel nach einem Jahr? 350.000 Unterschriften übergaben SOS und campact damals beim Umweltministerium

Mit hohem Zeitdruck und ungewissem Ausgang versucht die Grosse Koalition eine Gesetzesänderung zum Anbau-Verbot Gentechnik-Pflanzen in Deutschland durchs Parlament bringen. Der vom Kabinett verabschiedete Vorschlag von Agrarminister Christian Schmidt (CSU) gleicht aber eher einem Verbotsverhinderungsgesetz. Das sieht mittlerweile auch die SPD-Fraktion im Bundestag so. Deshalb ist jetzt wieder alles offen. "Save Our Seeds" bittet Sie deshalb dringend um Einmischung: Wenden Sie sich jetzt an Ihre Abgeordneten.

Landwirtschaftsminister Schmidt (CSU) hatte zunächst stets beteuert auch er wolle ein bundesweit einheitliches Anbauverbot von Gentech-Pflanzen ermöglichen, die in der EU zugelassen wurden. Umweltministerin Hendricks (SPD) bestätigte, nur eine bundesweite Verbotsregelung sei mit der SPD machbar. Dies schien im November 2016 plötzlich "Gerede von gestern" zu sein. Das Kabinett verabschiedete nach fast einjährigem Stillstand einen Gesetzentwurf von Schmidt, der den Bundesländern die Hauptlast der Verbotsverfahren in die Schuhe schiebt und bei Gentechnikanbau regelrechte Kleinstaaterei wieder möglich machen würde. Das erschwert ein effektives Anbauverbot erheblich. Die Landesregierungen (rot wie schwarz dominiert) fordern deshalb, dass der Bund die Verbote ausspricht und hatten bereits 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesrat verabschiedet. Seitdem bockte Schmidt. Nun schien er die SPD-Ministerien im Bund gegen die Länder auf seine Seite gezogen zu haben.

Ein besonderes Schmankerl leistete sich das Landwirtschaftsministerium noch indem es in die Gesetzesbegründung, die vom Parlament nicht geändert werden kann, kurzerhand seine Einschätzung neuer Gentechniken hinein schrieb und deren "fallweise" Beurteilung nicht nur nach dem Vorsorgeprinzip, sondern auch nach einem obskuren "Innovationsprinzip" versprach (siehe Kommentar).

SOS hatte schon vor einem Jahr zusammen mit campact und anderen NGOs über 350.000 Unterschriften für ein bundeseinheitliches Verbot  gesammelt und an Schmidt und später an Umwelt-Staatssekretär Flasbarth übergeben. Der Gesetzentwurf sei nun ein schwerer Rückschlag: "Was die Bundesregierung hier vorlegt ist faktisch ein Gentechnikverbotsverhinderungsgesetz", kommentiert Benny Haerlin von Save Our Seeds. In einem Brief an die Abgeordneten forderte er, lieber gar keine Gesetzesnovelle vor den Wahlen als eine derart schlechte zu akzeptieren.

Nach der ersten Lesung des Gesetzes am 2. Dezember 2016, bei der die SPD-Redner/innen zum Erstaunen der Koalitionspartner den Entwurf massiv kritisierten, konnte man bei einer öffentlichen Anhörung am 16. Januar 2017 im Agrarausschuss den Eindruck gewinnen, hier gehe es bereits um Wahlkampf und nicht mehr ums Regieren. Die von SPD, Grünen und Linken benannten Expert/innen erläuterten im einzelnen und teils recht drastisch weshalb der Entwurf für zügige und einheitliche Verbote nichts tauge. DIe von CDU und CSU benannten Experten priesen dagegen eher generell die Vorzüge der Gentechnik und das sogenannte "Innovationsprinzip" und neue Gentechnikmethoden ausliessen. Dass die Gentechniklobbygruppe "Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik" sich in einem offenen Brief für den Gesetzentwurf von Minister Schmidt stark macht, deutet darauf hin, aus welcher Ecke dessen schwer verständlichen Komplikationen kommen.

Bitten schreiben Sie jetzt an Ihre Abgeordneten: Besser kein Gesetz als ein schlechtes!

Mehr zum aktuellen Stand der Dinge finden Sie auch beim Informationsdienst Gentechnik

Kommentar: Die Erfindung des Innovationsprinzips

Die Bundesregierung habe in ihrer Novelle des Gentechnikgesetzes die Einzelfallprüfung für neue Gentechniken und die Berücksichtigung des Innovationsprinzips verankert, verkündete nicht ohne Stolz der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums bei einer Diskussion über neue Gentechniken.

Er sage dies zur „Ehrenrettung der Politik“. Die war gerade von sendungsbewussten Gentechniker-Wissenschaftlern beim Forum der Deutschen Agrarforschungsallianz in der Bayrischen Botschaft in Berlin der Ignoranz gegenüber dem Innovationspotential der CRISPR-Cas Technologie geziehen worden.

Innovationsprinzip? Einzelfallprüfung neuer Technologien? Zur Sicherheit las ich am Abend den Gesetzentwurf noch einmal durch. Er soll eigentlich nur das Verbot des Anbaus von in der EU zugelassenen GVOs regeln und wurde vom Kabinett an diesem Dienstag unter unserem Protest auf den Weg gebracht. Doch von CRISPR-Cas und einem Innovationsprinzip konnte nichts finden. Eine Schimäre, dachte ich.

Am nächsten Tag wurde ich eines Besseren belehrt. Tatsächlich findet sich in der  Begründung des Gesetzentwurfs (S.13) ohne jeden ersichtlichen Zusammenhang und erst in letzter Minute eingefügt folgender Absatz:

Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch bei der Freisetzung und dem Inverkehrbringen von Organismen, die mittels neuer Züchtungstechniken wie CRISPR/Cas9 erzeugt worden sind, unter Zugrundelegung des Vorsorgeprinzips und des Innovationsprinzips ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet wird. Vorbehaltlich einer anderweitig bindenden Entscheidung auf EU-Ebene wird zu diesem Zweck im Rahmen von Einzelfallprüfungen im Gentechnikrecht eine prozess- und produktbezogene Betrachtung und Bewertung zu Grunde gelegt.

Damit kündigt die Regierung erstens en passant einen Burgfrieden mit der EU-Kommission auf, die anlässlich der geplanten Zulassung einer mutmaßlich mit dem sogenannten ODM Verfahren hergestellten Rapssorte der Firma Cibus darum bat, vor deren Einstufung als „keine Gentechnik“ ihre EU-einheitliche Bewertung dieses Verfahrens abzuwarten.

Zweitens führt sie eine „produktbezogene Betrachtung“ in die Bewertung ein, die so bisher keine rechtliche Grundlage hat. Allerdings wird sie seit Jahren von der Industrie und von den USA gefordert. Das europäische und deutsche Gentechnikrecht kennt bisher ausschließlich eine Regulierung des Prozesses, also sämtlicher Produkte, die mit gentechnischen Methoden hergestellt wurden. Dagegen wird (so weltweit einzigartig) in den USA beispielsweise gentechnisch veränderter Mais als Pestizid bewertet und reguliert, weil er ein Insektengift enthält. Ob Gentechnik im Spiel war ist dabei Nebensache.

Die dritte Blüte dieses Absatzes ist schließlich das sogenannte Innovationsprinzip, das hier gleichwertig neben das in den EU-Verträgen als Grundlage des Umgangs mit der Natur und Gesundheit verankerte Vorsorgeprinzip gestellt wird.  Dieses Innovationsprinzip sucht man in deutschen und europäischen Gesetzen vergebens. Es entpuppt sich nach einiger Suche als ein 2014 in einem Brief an Jean-Claude Juncker vorgebrachter Vorschlag des „European Risk Forum“, dessen Mitglieder internationale Öl-, Chemie-, Gentechnik- und Tabak-Konzerne sind. Bei Gesetzesvorhaben, so das etwas schwurbelige Konzept, müsse künftig vorab nicht nur das Risiko, sondern auch die Auswirkung auf „die Innovation“ untersucht und bewertet werden.

Wie diese typische Lobby-Erfindung es nun zu den höheren Weihen eines von der  Bundesregierung anerkannten Prinzips von Gesetzeswürdigkeit bringen konnte, wird sich vielleicht in den kommenden Tagen aufklären lassen. Ob die Führer*innen wussten was ihnen da für ein last minute Klops in ihre Gesetzesbegründung geschmuggelt wurde?

Es handelt sich bei dem Innovationsprinzip aus unserer Sicht um eine fast gelungene Kopie des legendären Shanghaier Kugelfischabkommens von 1974. Auch dessen Ratifizierung durch die Hessische Landesregierung steht bekanntlich noch immer aus. „Ich glaub mich tritt ein Pferd“ hätte ein verstorbener Finanzminister dazu wohl gesagt, moderner klingt „mein Hamster humpelt“.

Kommentar von Benny Härlin

Unpolemisches zum Thema finden Sie beim Informationsdienst Gentechnik


Mit "Gene Drive" in die ökologische Katastrophe?

Kann das weg? Beispiel Tse-Tse Fliege Foto: Bernskbarn, CC-BY-SA 4.0
Kann das weg? Beispiel Tse-Tse Fliege Foto: Bernskbarn, CC-BY-SA 4.0

UPDATE: Wir fordern ein Moratorium für "Gene-Drive" Techniken bei der kommenden CBD-Konferenz in Cancun, nachdem Umweltministerin Barbara Hendricks auf unseren ersten Brief geantwortet hat: "Eine Freisetzung von Organismen, bei denen "Gene Drive" verwendet wird, halte ich aus ökologischer Sicht zurzeit für nicht vertretbar." - In einem Appell an die Ministerin forderte SOS mit verschiedenen Umweltverbänden, die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen zum Zwecke der Manipulation der Umwelt weltweit zu ächten. Die Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) im Dezember in Mexiko müsse - wie bereits die Internationale Naturschutzunion IUCN - entsprechende Beschlüsse fällen. Insbesondere sogenannte "Gene Drives", die die Vererbung genetischer Eigenschaften unnatürlich schnell erzwingen und so in kurzer Zeit zum Aussterben von Arten führen können, müssten verboten werden.

Gemeinsam fordern die Verbände ein Verbot der Freisetzung, des Imports und des kommerziellen Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen, wenn sich diese in natürlichen Populationen auskreuzen und ausbreiten können. Die neuen mit Hilfe des sogenannten CRISPR-Cas Verfahrens erzeugten Organismen sind nicht länger Kulturpflanzen oder Nutztiere, sondern Wildformen, deren Art auf diese Weise ausgerottet werden soll. Zu den Spitzenkandidat*innen auf der Todesliste gehören beispielsweise die Amopheles-Mücke, die Malaria übertragen kann und andere Insekten. Aber auch gewisse "Un"kräuter könnten demnächst auf der "Das kann weg Liste"  von Forscher*innen und Unternehmen stehen. 

Christoph Then von testbiotech bezeichnete Gene Drives als ein Art Eingriff in die Keimbahn der Evolution. Benny Haerlin von SOS forderte ein internationales Verbot bevor es zu spät ist und Heike Moldenhauer vom BUND warnte vor möglichen ökologischen Katastrophen.

 Offener Brief der Verbände an Barbara Hendricks


Teosinte in Spanien kann Gentechnik verbreiten

Teosinte - die Urform des modernen Mais Foto: Mbhufford  [CC BY-SA 3.0]
Teosinte - die Urform des modernen Mais Foto: Mbhufford [CC BY-SA 3.0]

Auf den ersten Blick ist sie kaum als Urform des heutigen Mais zu erkennen. Die Teosinte stammt aus Mexiko, der Heimat aller Maissorten. Dass aus ihr vor ca. 9000 Jahren das Grundnahrungsmittel Lateinamerikas entstand, gilt als eine Art Weltwunder. Noch heute kreuzt sie sich mit ihren "dicken Kindern". Deshalb ist das bisher unerklärte Auftauchen der Teosinte in Spanien, dem einzigem EU-Land mit kommerziellem Gentech-Maisanbau, nicht nur ein neues Unkrautproblem, sondern ein Sicherheitsrisiko. Über sie kann die Gentechnik sich in der Wildnis ausbreiten und damit auch deren Insekten vernichtende Wirkung. Save Our Seeds hat zusammen mit anderen Organisationen deshalb an die spanische Regierung und die EU-Kommission geschrieben. Die haben das Problem, das lange geheim gehalten worden war, zwar bestätigt. Sie sehen aber dennoch keinen Handlungsbedarf! Mehr zur Teosinte bei unserem Partner Testbiotech


800.000 gegen Patente auf Saatgut

Foto: Falk Heller, argum
Foto: Falk Heller, argum

Update: Die EU-Kommission hat sich am 3.11.2016 endlich erfreulich klar positioniert: konventionell gezüchtete Pflanzen hält sie für nicht patentiertbar. Über 800.000 Unterschriften gegen Patente auf Saatgut aus konventioneller Züchtung übergab ein europäisches Bündnis, dem auch SOS angehört, am 29. Juni dem Präsidenten des Verwaltungsrates des Europäischen Patentamtes (EPA), Jesper Kongstad. Wir bedanken uns herzlich bei allen, die sich an der Unterschriftenaktion beteiligt haben!

Der Koordinator des Bündnisses, Christoph Then, machte den Anwesenden Mut: „Immer mehr Staaten wie Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Spanien und die Tschechische Republik werden sich des Problems einer zunehmenden Monopolisierung von Saatgut bewusst. Einige von ihnen haben bereits die nationalen Patentgesetze geändert oder erkennen diese Patente nicht an. Wir sehen eine starke Unterstützung vom EU-Parlament und auch Bewegung bei der EU-Kommission." Doch das EPA, das keine EU-Institution ist, erteilt weiter Patente auf Pflanzenzüchtungen, die eigentlich nach dem Patentübereinkommen verboten sind. Mehr dazu in unserem Dossier


Regenerative Landwirtschaft - Humus gegen Klimawandel

Foto: NOAA / National Weather Service
Foto: NOAA / National Weather Service

Die von SOS übersetzte Studie "Regeneration von Böden und Ökosystemen: Ein Weg zur Begrenzung des Klimawandels" des spanischen Agrarberaters Íñigo Alvarez de Toledo beschreibt detailliert und mit vielen Beispielen, wie Landwirtschaft durch Humusaufbau einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung des Klimaproblems leisten kann.

Herausgegeben haben wir es zusammen mit dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft und IFOAM. Regeneration International ist auch ein globaler Verein mit dem Motto: „Put the carbon back in to the soil“, packt den Kohlenstoff zurück in den Boden. An seiner Gründung waren wir 2015 in Costa Rica, zusammen mit dem Chef von IFOAM André Leu, Hans Herren, Tom Newmark von „Carbon Underground“, Vandana Shiva und vielen weiteren beteiligt.

 Pressemitteilung  Kurzfassung (deutsch)  Langfassung (deutsch)  Langfassung (englisch)


"Opt-Out" - Europa steigt aus

Alle Gentechnik-Anbauverbote akzeptiert. Mit Italien, Dänemark, Slowenien, Luxemburg und Malta wurden Anfang November die Ausstiegsbeschlüsse aller 17 EU-Ländern und vier Regionen akzeptiert, die über die EU-Kommission den Gentechnik-Konzernen zugestellt wurden. Bleibt die Frage was in den restlichen Mitgliedstaaten der EU passiert, die nicht aus dem Anbau der bisher zugelassenen bzw. beantragten Gentechniksorten aussteigen wollen. Unsere Karte zeigt die aktuelle Situation der Opt-Out Phase 1 (freiwillige Ausnahme durch die Antragsteller).  [mehr zum Thema]

Nachrichten

28.03.2019

Glyphosat: Bayer muss Krebskrankem 80 Millionen Dollar zahlen

Gericht Richter Foto: Tori Rector / flickr, creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0-+-

Die Jury hat entschieden: Die Bayer-Tochter Monsanto muss für die Krebsrisiken ihres Unkrautvernichtungsmittels Roundup haften und dem krebskranken Amerikaner Edwin Hardeman Schadenersatz in Höhe von 80,3 Millionen US-Dollar zahlen, umgerechnet etwa 71,4 Millionen Euro. Bayer will in Berufung gehen.

Bereits vor einer Woche hatte die Jury entschieden, dass Roundup als wesentlicher Faktor den Lymphdrüsenkrebs von Kläger Edwin Hardemann verursacht habe. In der zweiten Phase des Verfahrens ging es um die Haftungsfrage und darum, wie viel Entschädigung dem Kläger zusteht. Die Summe von 80,3 Millionen Dollar setzt sich zusammen aus 5,3 Millionen Dollar an regulärem Schadenersatz und 75 Millionen an sogenanntem Strafschadenersatz, den das US-Recht zusätzlich kennt. Ihn verhängte die Jury, weil Monsanto über Jahrzehnte hinweg versäumt habe, vor den Krebsrisiken von Roundup zu warnen, obwohl wisenschaftliche Literatur darauf hingewiesen habe, erläuterte die Organisation US Right to Know.

Bayer zeigte sich enttäuscht von dem Urteil und erklärte, es habe keinen Einfluss auf zukünftige Fälle - jedes Verfahren sei auf Basis der jeweiligen Umstände gesondert zu betrachten. Doch das stimmt nicht. Der jetzt von einem Bundesbezirksgericht in San Francisco entschiedene Fall ist ein „bellwether case“. So heißen im US-Recht richtungsweisende Musterfälle bei Massenklagen. 11.200 Roundup-Klagen lagen Ende Januar gegen Bayer vor und nach diesem Urteil dürften es schnell noch mehr werden. Allein bei Richter Vince Chhabria, der den Prozess in San Francisco leitete, liegen 760 weitere Fälle auf dem Schreibtisch. Bemerkenswert ist, dass der Schadenersatz im Fall Hardemann ähnlich hoch liegt wie die 78 Millionen Dollar, die ein kalifornisches Gericht im Herbst letzten Jahres im Fall Johnson gegen Monsanto verhängte.

Heute tritt in Alameda, Kalifornien, am dortigen staatlichen Bezirksgericht die nächste Jury zusammen. Sie muss entscheiden, ob Monsantos Roundup auch für die Krebserkrankungen des Rentnerehepaars Alva und Alberta Pilliod verantwortlich ist. Ihr Fall steht stellvertertend für mehr als 250 weitere Klagen, die in Alameda anhängig sind. Die Anwälte der Kläger rechnen damit, dass das Verfahren etwa einen Monat dauern wird.

Es könnte also passieren, dass das nächste Urteil kurz vor der Bayer-Hauptversammlung am 26. April veröffentlicht wird. Dort wird sich möglicherweise die Zukunft von Bayer-Chef Werner Baumann entscheiden. Ein prominenter Aktionär hat bereits beantragt, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. Seit Baumanns Amtsantritt im Mai 2016 verlor die Bayer-Aktie etwa die Hälfte ihres Wertes. Inzwischen kostet der Konzern an der Börse weniger, als die 59 Milliarden Euro, die er für Monsanto bezahlt hat. Das schürt die Ängste, dass sich aktivistische Investoren wie der Hedgefond Elliot bei Bayer einkaufen und auf eine Zerschlagung des Konzerns drängen könnten. Zur Einordnung der Schadenersatzurteile hat die Rheinische Post (RP) Markus Manns, Portfolio-Manager bei Union Investment, interviewt. Er sagte der RP: „Kommt Bayer mit Zahlungen bis zu fünf Milliarden Dollar davon, hat der Bayer-Vorstand alles richtig gemacht“. Bei mehr als zehn Milliarden Dollar habe er die Risiken der Übernahme unterschätzt. In den derzeitigen Aktienkurs seien „nach Markteinschätzung Schadenersatzzahlungen von 20 bis 25 Milliarden Euro eingepreist“, sagte Manns.
Sehr viel günstiger hat sich Bayer vor wenigen Tagen mit den rund 25000 US-Klägern gegen das Medikament Xarelto geeinigt. Der Konzern bezahlte 775 Millionen Dollar, das entsprach rund 30.000 Dollar je Kläger. Doch bei diesem Streit hatte Bayer die ersten Prozesse gewonnen. [lf]

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