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Nachrichten

28.08.2015 |

Gentechnik Opt-Out in Frankreich, Litauen und Griechenland

Opt-Out News Foto Protest gegen Gentechnik in der EU

Der von den EU-Staaten, der Europäischen Kommission sowie dem Parlament im Frühjahr beschlossene Opt-Out-Mechanismus bietet neue Möglichkeiten den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in den EU Mitgliedsländern zu verbieten. Er beinhaltet zwei voneinander unabhängige Herangehensweisen: Zunächst können einzelne EU-Staaten Unternehmen, die eine Anbaugenehmigung für eine Gentechnik-Pflanze beantragt haben, bitten, ihr Land von dem Antrag auszunehmen. Stimmt der Antragsteller zu, darf die Pflanze in diesem Land nicht angebaut werden, auch wenn auf EU-Ebene grünes Licht gegeben wird. Dies ist aktuell der Fall in Litauen und Griechenland. Die beiden Länder hatten um einen Opt-Out von Monsanto’s Antrag, den Gentechnik-Mais MON810 weiterhin anzubauen gebeten. Monsanto stimmte deren Anfragen zu, sodass MON810 in Griechenland und Litauen nicht angebaut werden darf. Laut Europäischer Kommission sind Litauen und Griechenland bisher die einzigen Länder, die um einen Opt-Out von Monsanto’s Anfrage bezüglich MON810 gebeten hatten.
Lehnt der Antragsteller eine freiwillige Einschränkung ab – oder will die Regierung darum gar nicht erst bitten – kommt es zu Phase zwei: die Regierung kann dann mit entsprechender Begründung den Anbau der bestimmten Gentechnik-Pflanze, ganzer Pflanzenkulturen wie z.B. Mais oder aller Pflanzen mit derselben Eigenschaft verbieten. Frankreich entwirft derzeit ein solches Opt-Out-Gesetz und verankert damit ein Gentechnik-Anbauverbot im nationalen Recht.

21.08.2015 |

EU-Kommission stuft Bericht über Glyphosat als geheim ein

Herbizid Pestizid Glyphosat Utensilien für das Giftsprühen (Foto: International Institute of Tropical Agriculture / flickr, bit.ly/1VqOtoa, creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0)

Die EU-Kommission verweigert den Zugang zu einem Bericht, den das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) über das Herbizid Glyphosat angefertigt hat. Demnach sei das Spritzmittel für den Menschen unbedenklich, wohingegen internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation WHO Glyphosat als potentiell krebserregend einschätzen. Die Kommission behauptet, eine Veröffentlichung der Daten würde den Bewertungsprozess durch die EU-Zulassungsstelle EFSA unterminieren. Zeitgleich hatten Hersteller von Glyphosat wie Monsanto Zugang zu einem Entwurf des Berichts. Die Industrie veröffentlichte daraufhin eine Studie, die zu dem Schluss kommt, dass Glyphosat nicht krebserregend ist. Der Abschlussbericht vom BfR wiederum basiert auf dieser Studie.

26.06.2015 |

Cibus Raps: EU Kommission verbietet unkontrollierte Freisetzung

Raps Raps breitet sich besonders schnell in der Umwelt aus - so können sich die Gentechnik-Eigenschaften auf andere Pflanzen übertragen (Foto: hbrinkman / freeimages)

Ein aktuelles Schreiben der EU-Kommission weist alle zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten an, die Freisetzung einer Raps-Art der US Firma Cibus, welche mithilfe sogenannter Oligonukleotide hergestellt wurde, zu untersagen. Somit stellt sich die Kommission gegen einen früheren Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das einer Freisetzung bereits im Februar zustimmte.

Damit stützt die Komission die Position vieler Umweltverbände, die eine Rücknahme des BVL-Bescheids gefordert hatten. „Es zeigt sich, dass das BVL hier Partei ergriffen hat, um zugunsten der Industrie Fakten zu schaffen“, sagt Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Landwirtschaftsminister Schmidt, der die Dienstaufsicht hat, muss dafür sorgen, dass der BVL Bescheid aufgehoben wird. Die illegale Saat darf nicht auf den Acker kommen. Sonst kann sich der herbizidresistente Raps unkontrolliert verbreiten, ist nicht mehr rückholbar und bedroht die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft.“

Derzeit schätz das BVL Cibus Raps als Mutationszüchtung ein, welcher nach EU-Gentechnikgesetzen nicht als regulierungspflichtige Gentechnik anzusehen ist. Laut einer Pressemitteilung mehrerer Umweltverbände, darunter Testbiotech, der ABL und Save our Seeds, handele es sich bei dem Einsatz von Oligonukleotiden hingegen um „Genome Editing“ oder „syntetische Gentechnik“ und ist daher als Gentechnik im Sinne der geltenden EU-Gesetzgebung anzusehen.

„Die EU-Kommission darf neue technische Verfahren zur Manipulation des Erbguts wie das ‚Genome Editing‘ nicht pauschal von der Gentechnik-Gesetzgebung ausnehmen“, sagt Christoph Then von Testbiotech. „Der Cibus-Raps droht sonst für eine ganze Reihe von Produkten zu einem Türöffner zu werden.“

Die EU-Kommission will bis Ende dieses Jahres über den rechtlichen Status des Cibus Rapses entscheiden und fordert bis dahin alle Mitgliedsländer auf, keine unkontrollierten Freisetzungen zu erlauben.

24.06.2015 |

Grüne Agrarminister fordern Bundesweites GVO-Anbauverbot

In einer gemeinsamen Presseerklärung fordern Agrarministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz), Alexander Bonde (Baden-Württemberg), Robert Habeck (Schleswig-Holstein), Priska Hinz (Hessen), Christian Meyer (Niedersachsen) und Johannes Remmel (Nordrhein-Westfalen), ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) auf Bundesebene zu regeln.

Rückendeckung haben die Grünen Ressortchefs der Länder durch ein Gutachten des Bundesumweltministeriums und ein Gutachten des Thünen-Instituts. Beide bestätigen die Rechtssicherheit eines bundesweiten Anbauverbots. Auch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ist für eine bundesweite Regelung. „Zudem sprechen sich über 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel aus – und zwar im ganzen Bundesgebiet. Daher brauchen wir auch ein bundesweites Anbauverbot“, kommentierte die hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz.

Laut der Presserklärung der Grün-geführten Landwirtschaftsministerien der Länder drohe mit dem Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, GVO-Anbau in den Ländern unterschiedlich zu regeln, negative Folgen für den Anbau in der Landwirtschaft. Der Schutz von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft vor GVO-Verunreinigungen, so z.B. im Honig und im Saatgut, könne nur durch ein einheitliches, bundesweites Verbot gewährleistet werden.

18.06.2015 |

BfN Präsidentin fordert nationales Anbauverbot für GVOs

Opt-Out Unterschriftenübergabe BMUB Aktion Campact März 2015: Aktivisten übergeben dem Umweltministerium 320.000 Unterschriften gegen Gentechnik-Anbau in Deutschland (Foto: Infodienst)

Die Vorsitzende des Bundesamts für Naturschutz Prof. Beate Jessel bekräftige diese Forderung ihres Hauses gestern in der Öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Ziel müsse ein „einheitliches Schutzniveau“ sein, da Pollen nicht an Ländergrenzen Halt machten. Hintergrund der Debatte sind die neuen EU Opt-Out Regelungen zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Demnach kann jedes EU-Land auf seinem Hoheitsgebiet GVOs verbieten. Laut den aktuellen Plänen des Agrarministers Christian Schmidt (CSU) soll dies in Deutschland auf Länderebene entschieden werden.

Dagegen sprach sich jedoch Professor Jessel aus und erklärte weiterhin, dass deutschlandweite Verbote ihrer Meinung nach rechtssicher wären. Begründungen, die nur im gesamtdeutschen Kontext Anwendung fänden wären demnach:
- Schutz der Biodiversität
- Verminderung des Pestizideinsatzes
- Förderung von bäuerlicher Landwirtschaft sowie des Ökolandbaus
- Praktikabilität und Umsetzbarkeit der Verordnung.

Des Weiteren wies Jessel auf die immer noch bestehenden Wissenslücken über die Auswirkungen des Gentechnikanbaus hin. Im Zusammenhang mit der Aussaat von Bt-Pflanzen herrschten zum Beispiel „noch erhebliche Wissensdefizite“.

Neben dem Bundesamt für Naturschutz sprechen sich auch das Bundesumweltministerium und viele Umweltverbände für ein bundesweites Anbauverbot von GVO-Pflanzen aus.

15.06.2015 |

Französische Umweltministerin fordert Glyphosatverbot in Privatgärten

Herbizide Glyphosat Pestizide allgemein Herbizide (Foto: Chafer Machinery / flickr, creativecommons.org/licenses/by/2.0)

Am Sonntag forderte die französische Umweltministerin Ségolène Royal, dass Gartencenter und Baumärkte glyphosathaltige Pestizide wie Round-up nicht mehr an Privatgärtner verkaufen dürfen. Demnach sollen diese Unkrautvernichter ab 2017 aus öffentlichen Grünanlagen und fünf Jahre später aus Privatgärten verbannt werden. „Ich habe die Gartencenter aufgefordert, den freien Verkauf von Round-Up einzustellen“, sagte die Ministerin laut einer Twitter-Mitteilung ihres Hauses.

Auch in Deutschland hält die Diskussion über Glyphosat an. So wies die Glyphosate Task Force (GTF) zuletzt darauf hin, dass Glyphosat im Rahmen des laufenden EU-Wiederzulassungsprozesses „kein unzumutbares Sicherheitsrisiko für Mensch, Tier und Umwelt“ attestiert wurde. Umweltverbände wie der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) fordern im Hinblick auf das EU- weite Vorsorgeprinzip hingegen ein Totalverbot des Unkrautvernichters.

Konkrete Reaktionen haben in Deutschland bereits mehrere Baummarktketten gezeigt. So nahmen z.B. Toom, Globus sowie einige kleinere Gartencenter glyphosathaltige Produkte aus dem Sortiment. Auch die Verbraucherschutzminister mehrerer Bundesländer fordern ein Verkaufsverbot von Glyphosat an Privatpersonen. Einige Kommunen sind da schon einen Schritt weiter. So wird in der hessischen Gemeinde Ahnatal der Einsatz von Glyphosat auch für Landwirte künftig verboten.

Hintergrund der anhaltenden Diskussion über Glyphosat ist ein Befund der Internationalen Krebsforschungsagentur IARC, welcher das Totalherbizid im März als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ einstufte. Umweltverbände und Bündnis90/Die Grünen fordern seitdem ein Verbot des Totalherbizids.

12.06.2015 |

Cibus-Raps weiterhin nicht als Gentechnik eingestuft

Raps Raps breitet sich besonders schnell in der Umwelt aus - so können sich die Gentechnik-Eigenschaften auf andere Pflanzen übertragen (Foto: hbrinkman / freeimages)

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) schätzt die herbizidresistente Züchtung eines von der US-Firma Cibus gezüchteten Rapses weiterhin als konventionell ein. Obwohl das Unternehmen gentechnische Methoden benutzte, droht somit weiterhin die Aussaat auf deutschen Äckern.

VertreterInnen eines breiten Bündnisses aus Bio-, Landwirtschafts- und Umweltverbänden kritisierten diese Entscheidung scharf. So wies Antje Kölling vom Demeter-Verband auf die möglichen verheerenden Konsequenzen einer Cibus Aussaat hin: „Pollen- und Bienenflug kann man nicht stoppen. Durch den Anbau des Cibus-Raps kann es zu unerwünschten Auskreuzungen der darin eingebauten Herbizidresistenz kommen. Dadurch würde Bio- und konventioneller Raps kontaminiert werden.“

Das BVL hatte bereits im Februar der Firma Cibus zugesichert, den von ihr gezüchteten Raps als konventionell einzustufen. Dagegen hatte das Bündnis im März 2015 Widerspruch eingelegt, da die Einstufung als konventionelle Rapssorte als wissenschaftlich nicht haltbar angesehen wurde. Bei dem von der US-Firma Cibus entwickelten „Rapid Trait Development System“ (RTDS) wird das Erbgut von Pflanzen durch die Einführung kurzer, synthetischer DNA-Sequenzen (Oligonukleotide) verändert. Damit handelt es sich also eindeutig um ein gentechnisches Verfahren.

Die EU-Gentechnikrichtlinie 2001/18 definiert „Verfahren, bei denen in einen Organismus direkt Erbgut eingeführt wird, das außerhalb des Organismus zubereitet wurde“, als Gentechnik. Risiken, wie sie bei anderen genetisch veränderten Organismen vorkommen (z.B. Kontamination benachbarter Felder, Rückgang der Biodiversität oder erhöhter Pestizideinsatz) können also auch für Cibus Raps nicht ausgeschlossen werden.

Dennoch erteilte das BVL dem Aufruf, Cibus-Raps als Gentechnik im Sinne der EU- Gentechnikrichtlinie 2001/18 einzustufen, am 3. Juni eine Absage. Sophia Guttenberger, Gentechnikreferentin am Umweltinstitut München, stellt fest: „Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt darf das Thema nicht länger aussitzen. Seine Behörde genehmigt den Anbau von Gentechnik-Raps und spielt der Industrie damit in die Hände, während die Bundesregierung offiziell für ein generelles Anbauverbot von Gentechnik-Pflanzen eintritt. Das ist unehrlich und unverantwortlich.“

12.06.2015 |

Opt-Out: Deutschlandweite Gentechnikverbote rechtssicher

Genmais: Wächst er bald oder nicht? Genmais: Wächst er bald oder nicht?

Laut eines aktuellen Rechtsgutachtens der Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll sei ein stabiles Gentechnikverbot auf Bundesebene möglich, da es von Rechts wegen unerheblich sei, ob ein Anbauverbot nun auf Bundes oder Länder erlassen werde. Ein Verbot des Anbaus von GVO Pflanzen auf Bundesebene lasse sogar größere Rechtssicherheit zu, „weil die Konsistenz von Anbauverboten und Risikobewertungen im Zulassungsverfahren besser gewahrt werden können“, so die Anwälte.

Auch laut eines zweiten Gutachtens im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz sei ein bundesweites Anbauverbot von Genpflanzen sinnvoll. Gerd Winter, Professor für Umweltrecht an der Universität Bremen: „Je allgemeiner gültig die Gründe sind, desto eher ist eine bundesweite Anbaubeschränkung oder -untersagung zulässig. […] Zum Beispiel ist für ein umweltpolitisches Ziel des Schutzes der Integrität von Ökosystemen oder ein agrarpolitisches Ziel der Förderung bäuerlichen Landwirtschaft nur eine bundesweite Maßnahme sinnvoll.“

Damit steigt der Druck auf Agrarminister Christian Schmidt, der weiterhin eine Regelung auf Länderebene bevorzugt. Diese Flickenteppichlösung wird von Bio-und Bauernverbänden kritisiert. So kommentierte Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft (ABL): „[Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt] hat für einen bundesweiten Schutz des gentechnikfreien Anbaus in ganz Deutschland zu sorgen und darf diese Verantwortung nicht aus Scheu vor der gentechnikfreundlichen Wissenschaftsministerin Wanka und Kanzlerin Merkel auf sechzehn Bundesländer abschieben“.

Trotz der neuen Erkenntnisse und der Kritik der Bundesumweltministerin Hendriks sowie mehrerer Bundesländer, die sich alle gegen ein Anbauverbot auf Länderebene aussprechen, beharrt Christian Schmidt auf dieser Lösung. Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), welcher am 5. Juni veröffentlicht wurde, sieht zwar vor, Verbote auch auf Bundesebene aussprechen zu können, verweist aber weiterhin auf die Verantwortung der Länder. Außerdem soll eine Expertenkommission eingerichtet werden, die prüft, ob es zwingende Gründe für ein Anbauverbot auf Länder- oder sogar regionaler Ebene gäbe. Der Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht zwar eine leichte Verbesserung gegenüber Schmidts ersten Entwurfs, es bestehe aber weiterhin großer Nachbesserungsbedarf.

Dass es auch anders geht, zeigt ein Gesetzentwurf aus Österreich. Dieser sieht ein nationales Anbauverbot vor und wurde diese Woche vom Ministerrat beschlossen.

10.06.2015 |

TTIP-Resolution verschoben

Stopp TTIP Ziviler Protest gegen TTIP / Foto: Mehr Demokratie

Für heute war eine Abstimmung und Stellungnahme vom Europäischen Parlament zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP geplant. Parlamentspräsident Martin Schulz hat dies jedoch gestern gestoppt. Während sich Nichtregierungsorganisationen über das vorläufige Scheitern freuen, bewerten Grüne und Linke den Rückzug als „politische Manipulation“.

Ziel des Parlaments war es, der EU-Kommission für die TTIP-Verhandlungen Empfehlungen zu geben. Verpflichtend für die Kommission wäre diese allerdings nicht. Deswegen war es umso wichtiger, dass es eine breite Mehrheit der Petition zustimmt, die für heute zur Wahl stand. In monatelanger Abstimmung war es zu einer Einigung zwischen den europäischen Sozialdemokraten (S&D) und Konservativen (EVP) gekommen. Strittigster Punkt waren in den Verhandlungen die Konzernklagerechte und Schiedsgerichte.

Nachdem sich die S&D in den Formulierungen der EVP angenähert hatte, schwand der Rückhalt in den eigenen Reihen und auch die Grünen kritisierten scharf. Bezug nehmend auf die Möglichkeit, eine Petition bei zu vielen eingereichten Änderungsanträgen zurückzuziehen, wurde die geplante Abstimmung dann abgesagt. Die S&D argumentiert dabei, dass sie eine „inkohärente Abstimmung“ befürchte, während Reinhard Bütikofer gegenüber Spiegel Online von „politischer Manipulation“ spricht. Auch eine für heute geplante Debatte im Plenarsaal wurde abgesagt.

TTIP-KritikerInnen zeigen sich erleichtert über das vorläufige Scheitern einer TTIP-freundlichen Resolution im Europäischen Parlament. Sie kündigen weitere Proteste an und fordern die Europaabgeordneten zu einem Kurswechsel beim transatlantischen Freihandelsabkommen auf. Sie betonen die Bedeutung, die der öffentliche Druck auf die Verhandlungen hat. Nelly Grotefendt, Koordinatorin des deutschen zivilgesellschaftlichen Bündnisses TTIPunfairHandelbar: „Leider fehlten in der TTIP-Resolution jegliche Ansätze einer fairen und demokratischen Handelspolitik, Transparenzauflagen oder Konzernpflichten. Wir fordern die Sozialdemokraten auf, auch in Zukunft nicht nachzugeben und ein starkes Signal im Sinne der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu senden. Vertagen ist gut, aber nun muss TTIP endgültig gekippt werden!“

Am Wochenende waren im Vorfeld des G7-Gipfeltreffens 40000 Menschen unter anderem für einen Stopp des Freihandelsabkommens in München auf die Straße gegangen. Die selbst organisierte europäische Bürgerinitiative hat mittlerweile über 2 Millionen Unterschriften gesammelt. Einen neuen Termin für Abstimmung und Debatte gibt es bisher nicht.

02.06.2015 |

Gesammelte Kritik an der G7 'New Alliance for Food Security'

G7 Broschüre der Bundesregierung G7 Broschüre der Bundesregierung

Im Vorfeld des G7 Gipfels erschien eine Reihe von Publikationen zu dessen Agrar- und Ernährungspolitik, besonders der "New Alliance for Food Security and Nutrition". Die soll durch mehr private Agrarinvestitionen bis 2022 in Äthiopien, Burkina Faso, der Elfenbeinküste, Ghana, Mosambik, Tansania, Benin, Nigeria, Malawi und Senegal 50 Millionen Menschen aus der Armut befreien. Uwe Hoering stellt bei globespotting die kritischen Veröffentlichungen vor.

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