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Nachrichten

30.05.2017 |

NGOs gegen Schlupflöcher für Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere

Broklo Keine Patente auf Brokkoli und Co (Foto: CC0)

Die jahrelangen Proteste gegen die Erteilung von Patenten auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung scheinen langsam zumindest teilweise Gehör zu finden: Dem Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ zufolge plant der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts (EPA), bei seinem Treffen Ende Juni einen Beschluss zu fassen, der die bestehenden Verbote im Patentrecht stärken und Patente auf Pflanzen und Tieren aus konventioneller Züchtung unterbinden würde. Damit könnten Pflanzen und Tiere, deren Züchtung nur auf Kreuzung und Selektion beruht, nicht mehr patentiert werden.

Das EPA in München erntet seit Jahren heftige Kritik von Nichtregierungsorganisation und Teilen der Politik für seine umstrittene Praxis, Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen wie Brokkoli, Tomaten und Paprika zu erteilen, obwohl dies gegen geltendes EU-Patentrecht verstößt. Dieses untersagt Patente auf Pflanzen und Tiere, „die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren“ gewonnen wurden. Die Große Beschwerdekammer des EPA hatte im März 2015 jedoch in einer Grundsatzentscheidung zum „Brokkoli-Patent“ entschieden, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere weiterhin zulässig sind, auch wenn die Züchtungsverfahren als solche nicht patentierbar sind. Ende 2015 hatte das EU-Parlament dies mit klarer Mehrheit zurückgewiesen. Auch die EU-Kommission widersprach der EPA-Praxis im November 2016 in einer Stellungnahme, im Februar dieses Jahres schlossen sich die EU-Staaten an. Der Kirchentag kritisierte ebenfalls, dass das EPA offenbar nicht bereit sei, sich an die relevanten Gesetzestexte zu halten. In einer Resolution forderten die Teilnehmer einer Veranstaltung die Bundesregierung auf, „dafür zu sorgen, dass die bestehenden Schlupflöcher im Patentrecht schnellstmöglich geschlossen werden“.

Nun lenkt das EPA offenbar teilweise ein, doch das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ sieht noch deutlichen Nachbesserungsbedarf: „Wir begrüßen es sehr, dass die Verbote jetzt verschärft werden sollen, verlangen aber, dass auch die immer noch vorhandenen Schlupflöcher geschlossen werden. Nur so kann eine ausreichende Rechtssicherheit für traditionelle Züchter erreicht werden“, äußerte der Sprecher des Bündnisses, Christoph Then. „Letztlich muss klargestellt werden, dass nur gentechnische Verfahren patentiert werden können, nicht aber die übliche Züchtung. Diese klare Trennung fehlt im bisherigen Entwurf des Patentamtes.“ Denn die aktuelle Version des Papiers erlaube immer noch umfassende Ausnahmen. „Weisen die Pflanzen oder Tiere beispielsweise zufällige Mutationen auf, können sie weiterhin wie Erfindungen patentiert werden“, warnte „Keine Patente auf Saatgut!“ in einer Pressemitteilung. Als Beispiel für das Ausnutzen dieser Schlupflöcher führen die Organisationen im Jahr 2016 erteilte Patente auf Bier der Firmen Carlsberg und Heineken an. Die Konzerne beanspruchen ausgehend von zufälligen Mutationen alle Gerstenpflanzen, die eine bestimmte Brauqualität aufweisen, und deklarieren zudem das Brauen und das Bier selbst als Erfindung. Gegen diese Patente laufen mittlerweile in mehreren EU-Ländern Protestaktionen und Einsprüche wurden eingelegt. „Keine Patente auf Saatgut!“ hat nun das EPA in einem offenen Brief dazu aufgefordert, den vorliegenden Vorschlag nochmals deutlich nachzubessern. (ab)

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