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04.11.2016 |

EU-Kommission: Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung nicht patentierbar

Shytomatoes Sind Tomaten patentierbar? (Foto: zhouxuan12345678, bit.ly/Shytomatoes, bit.ly/6_CC_BY-SA_2-0)

Die Europäische Kommission hat Patenten auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung eine Absage erteilt – und damit auch der viel kritisierten Praxis des Europäischen Patentamts (EPA), das diese Patente immer wieder erteilt. In einer am 3. November veröffentlichten Stellungnahme heißt es: „Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass der EU-Gesetzgeber bei Verabschiedung der Richtlinie 98/44/EC die Absicht hatte, Produkte (Pflanzen/Tiere und Teile von Pflanzen und Tieren), die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren gewonnen wurden, von der Patentierung auszunehmen.“ Die Position der Kommission widerspricht der Auslegung des EU-Patentrechts durch das EPA. Dessen Große Beschwerdekammer hatte im März 2015 in einer Grundsatzentscheidung zum „Brokkoli-Patent“ entschieden, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere weiterhin zulässig sind, auch wenn die Züchtungsverfahren als solche nicht patentierbar sind.

Das internationale Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“, das weltweit von mehr als 300 NGOs und Bauernorganisationen unterstützt wird, begrüßte die Stellungnahme der Kommission. „Dies ist ein großer Erfolg für die Zivilgesellschaft, die seit vielen Jahren gegen Patente auf Pflanzen und Tiere kämpft“, sagt Christoph Then, Koordinator des Bündnisses. Doch er betont auch, dass die Stellungnahme der Kommission rechtlich noch nicht bindend ist. „Zudem sind weitere Definitionen notwendig, um die Verbote rechtlich wirksam zu machen. Daher ist es jetzt die Aufgabe der europäischen Regierungen, das EPA einer wirksamen politischen Kontrolle zu unterwerfen“, fordert Then. Denn das EPA schuf bereits Fakten: Bisher wurden etwa 1400 Anträge zur Patentierung von Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung eingereicht, etwa 180 solche Patente wurden gewährt. Die größte Bekanntheit erlangte vermutlich der „geköpfte Brokkoli: Eine Tochterfirma von Monsanto erhielt ein Patent auf einen konventionell gezüchteten Brokkoli, der sich aufgrund seiner Wuchsform leichter maschinell ernten lässt, da der Kopf des Brokkolis weit über die Blätter hinausragt. Aber auch Melonen, Tomaten oder eine Paprika, die von wilden Chili-Sorten aus Jamaika mit einer natürlichen Insektenresistenz abstammt, sind vor der Patentierungswut des EPA nicht sicher.

„Keine Patente auf Saatgut!“ fordert schon seit Jahren, dass diese Patente gestoppt werden, legte Einsprüche ein und hat erst im Juni dem Verwaltungsrat des EPA über 800.000 Unterschriften übergeben. Die Organisationen fürchten eine zunehmende Monopolisierung der Tier- und Pflanzenzüchtung und damit der Basis von Landwirtschaft und Ernährung. „Die Erklärung der EU-Kommission ist ein wichtiger Meilenstein, um diesem Missbrauch des Patentrechts endlich ein Ende zu setzen“, sagt Iga Niznik von Arche Noah aus Österreich, einer der Trägerorganisationen des Bündnisses. Doch allein damit wird sich die Praxis des EPA nicht stoppen lassen: „Das EPA hat ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, diese Patente zu erteilen“, erklärt Niznik. „Jetzt müssen die entsprechenden Verbote in Kraft gesetzt werden. Dies kann durch politische Entscheidungen auf der Ebene des Verwaltungsrats des EPA durchgesetzt werden.“ (ab)

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