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21.06.2017 |

Agrar-Report: Artenschwund erfordert sofortige Neuausrichtung der Agrarpolitik

Neuausrichtung Eine Neuausrichtung der Agrarpolitik für mehr Artenvielfalt ist nötig (Foto: CC0)

Der rasch voranschreitende Verlust der biologischen Vielfalt in der deutschen Agrarlandschaft erfordert eine grundlegende und sofortige Kehrtwende in der Agrarpolitik. So lautet die nachdrückliche Mahnung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) anlässlich der Vorstellung des Agrar-Reports 2017 am Dienstag. Das BfN fasst in dem 68-seitigen Bericht die Ergebnisse unterschiedlicher Forschungsvorhaben zusammen. Das Fazit fällt ernüchternd aus: „Der Zustand der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft ist alarmierend“, heißt es gleich eingangs, und „die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union sowie die nationale Agrarpolitik leisten auch nach der letzten Reform 2013 keinen substanziellen Beitrag, um dem anhaltenden Verlust der biologischen Vielfalt wirksam entgegenzutreten“.

Als Beispiel für den Artenschwund nennt der Bericht Bestandsrückgänge bei wildwachsenden Pflanzenarten, Vögeln in der Agrarlandschaft und Insekten. Überproportionale Bestandsrückgänge bei den Kleininsekten und Spinnen fressenden Vogelarten ließen auch auf einen Rückgang der Insekten schließen. „Praktisch alle Tier- und Pflanzengruppen in der Agrarlandschaft sind von einem eklatanten Schwund betroffen“, erläuterte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. Die Problematik setze sich bei der Lebensraumvielfalt fort. Auch den Wiesen und Weiden geht es schlecht. Das sei wegen ihrer Bedeutung für die Artenvielfalt bedenklich. Über ein Drittel aller heimischen Farn- und Blütenpflanzen kommen vor allem im Grünland vor, bei den hierzulande gefährdeten Farn- und Blütenpflanzenarten sind es sogar rund 40%. „Der quantitative Rückgang der Fläche des Dauergrünlands hat sich zwar verlangsamt und scheint in Teilen sogar gestoppt. Infolge der intensiven Grünlandbewirtschaftung schreitet die qualitative Verschlechterung des Grünlands jedoch ungebremst weiter voran“, warnt der Bericht. Alarmierend sei, dass nicht nur extensiv bewirtschaftete, sondern verbreitet auch blütenreiche Grünlandtypen mittlerer Nährstoffgehalte und Bewirtschaftungsintensitäten massiv leiden. Der Biodiversitätsverlust gefährde nicht nur die Nahrungsgrundlage und den Lebensraum von Insekten und Vögeln - es gehen auch wichtige Ökosystemleistungen verloren. Dies hat z.B. negative Folgen für die Landwirtschaft, die auf Bestäuber oder natürliche Gegenspieler für Schädlinge angewiesen ist.

Der Report lobt zwar die Rolle der Landwirtschaft als Bewahrerin einer vielfältigen Kulturlandschaft mit diverser Flora und Fauna, geht aber auch hart mit ihr ins Gericht: „Während die Landbewirtschaftung bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts zur Diversifizierung von Lebensräumen und damit zur Entstehung komplexer Agro-Ökosysteme beigetragen hat, führt ihre moderne ‚industrialisierte’ Ausprägung bis heute zur Vereinheitlichung und Monotonisierung ganzer Landschaften mit erheblichen Auswirkungen auf die Biodiversität und den Naturhaushalt.“ Die EU-Agrarpolitik und die nationale Umsetzung hätten hinsichtlich der Erhaltung der Biodiversität versagt und auch die letzte Reform 2013 sei weitgehend wirkungslos. Die Ökologischen Vorrangflächen entfalteten kaum Mehrwert für die Biodiversität und seien hochgradig ineffizient. Die Erfüllung der Anforderungen für den größten Teil dieser Flächen werde durch den Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen realisiert, die keinen Mehrwert für die biologische Vielfalt erbringen, so Prof. Jessel. In der zweiten Säule der GAP sei der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums zwar das wichtigste Instrument zur Finanzierung des Naturschutzes in der Agrarlandschaft, doch es bestehe eine große Lücke zwischen den verfügbaren EU-Finanzmitteln und dem Bedarf und es bestünden bürokratische Hürden.

„Dies alles zeigt die Notwendigkeit einer grundlegenden und schnellstmöglichen Kehrtwende in der GAP“, betonte Jessel. Eine solche Neuausrichtung sei nicht nur aus Naturschutzsicht erforderlich, sondern habe auch starken Rückhalt in der Bevölkerung. Eine zukunftsfähige GAP erfordere die konsequente Ausrichtung von Zahlungen an die Landwirtschaft am Gemeinwohlprinzip nach dem Grundsatz „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“. Finanzielle Mittel in ausreichender Höhe müssen hierfür bereitgestellt werden. Zudem brauche es Anreize für eine naturverträgliche, standortangepasste und damit nachhaltige Bewirtschaftung. Ökologische Leistungen müssten durch geringeren administrativen Aufwand und vereinfachte Kontrollregelungen gesichert werden. (ab)

08.06.2017 |

Protest mit Blasmusik und Bier gegen Patente auf Braugerste

Bier Auf zur letzten Runde Freibier! (Foto: Falk Heller/argum)

Rund 100 Menschen haben am Mittwoch vor dem Europäischen Patentamt (EPA) in München mit Biobier und Blasmusik gegen Patente der Konzerne Carlsberg und Heineken auf Braugerste protestiert. Gekleidet in Dirndl oder Lederhose und begleitet von einem Gespann von sechs Brauereipferden machten die Aktivisten mit Musikuntermalung ihrem Ärger über Patente Luft, die Bier und Braugerste als Erfindung beanspruchen. „Seid ihr noch ganz nüchtern?“ und „Missbrauch des Patentrechts stoppen!“ prangte auf Bannern und Plakaten. Das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ übergab einen von 40 Organisationen getragenen Einspruch gegen Patent EP 2575433. Das 2016 erteilte Patent bezieht sich auf Gerste, die aus konventioneller Züchtung stammt und den Brauprozess vereinfachen soll. Zuvor hatten Carlsberg und Heineken bereits zwei Patente auf Gerstenpflanzen erhalten, deren Körnern aufgrund von zufälligen Mutationen frei von Geschmacksstoffen sind, die Einfluss auf den Geschmack von Bier haben können. Die Patente erstrecken sich auf die Gerste, den Vorgang des Bierbrauens und das mit dieser Gerste hergestellte Bier. Als absurd bezeichnete Lara Dovifat von Campact diese Praxis. „Niemand darf sich unsere Ernährungspflanzen über Patente aneignen, egal ob es um Braugerste, Reis oder Weizen geht.“

Doch das sieht das EPA offensichtlich anders. Seit Jahren erntet es heftige Kritik für seine umstrittene Praxis, Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen wie Brokkoli, Tomaten und Paprika zu erteilen, obwohl dies gegen geltendes EU-Patentrecht verstößt. Das untersagt Patente auf Pflanzen und Tiere, „die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren“ entspringen. Die Große Beschwerdekammer des EPA hatte im März 2015 jedoch in einer Grundsatzentscheidung zum „Brokkoli-Patent“ entschieden, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere weiterhin zulässig sind, auch wenn die Züchtungsverfahren als solche nicht patentierbar sind. Ende 2015 hatte das EU-Parlament dies mit klarer Mehrheit zurückgewiesen. Auch die EU-Kommission widersprach der EPA-Praxis im November 2016 in einer Stellungnahme, im Februar dieses Jahres schlossen sich die EU-Staaten an. Zwar plant der Verwaltungsrat des EPA nun bei seinem Treffen Ende Juni einen Beschluss zu fassen, der die bestehenden Verbote im Patentrecht stärken und Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere unterbinden würde. Doch der Entwurf erlaubt den Patentgegnern zufolge Ausnahmen: Wenn die Pflanzen oder Tiere zufällige Mutationen aufweisen, wären sie weiterhin patentierbar.

Das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“, hinter dem viele NGOs, Bauern-, Umwelt- und kirchliche Organisationen stehen, fordert ein lückenloses Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht. „Patente auf konventionell gezüchtetes Saatgut gefährden die globale Ernährungssicherung. Die großen Konzerne orientieren sich an ihrer Gewinnmaximierung und betreiben keineswegs Züchtung für das globale Allgemeinwohl“, warnte Fabian Molina von Swissaid. Die Aktivisten hatten auch ein Fass alkoholfreies Biobier dabei: „Wir geben heute möglicherweise die letzte Runde Freibier am Europäischen Patentamt aus. Das Amt hat seit seinem Bestehen immer nur den Interessen der Industrie und der Patentanwälte gedient“, kritisierte Georg Janßen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Das mag nicht überraschen, da sich das EPA über Patentverfahren finanziert. Die Aktivisten treten hingegen für ein Patentrecht ein, das dem Interesse der Gesellschaft dient. „Wir fordern, dass jetzt die Patentverbote endlich wirksam werden, die für Verbraucher, Landwirte und Züchter von größter Wichtigkeit sind“, so Janßen. (ab)

06.06.2017 |

Gentech-Petunien: Ein Maisgen führt nach Köln

Lachsrosa Gentech-Petunien (Quelle: Gabot.de) Lachsrosa Gentech-Petunien (Quelle: Gabot.de)

Europa, Amerika, Afrika, Asien und Australien – Millionen gentechnisch veränderter Petunien wurden trotz Verbots jahrelang weltweit gehandelt und angepflanzt. Das ergaben Untersuchungen, die ein Fund der finnischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Evira) Ende April auslöste. Wie das Magazin Science berichtete, hat ein Finne dabei ein Gen entdeckt, das Kölner Forscher vor fast 30 Jahren bei Freilandversuchen in Petunien eingepflanzt hatten.
55 transgener Petuniensorten umfasst eine Liste des Erwerbsgartenbau-Portals Gabot.de bereits. Darunter finden sich so klingende Namen wie African Sunset oder Orange Star, die erahnen lassen, womit die Petunien herausstechen: mit ihrer Farbe. Die meisten der von lachsrosa über orange bis rot-violett changierenden Sorten stammen laut Gabot von den Züchtungsunternehmen Dümmen Orange (8), Westhoff (8), Danziger (7), Selecta Klemm (4) und Syngenta (4). Und die Blumen haben noch etwas gemeinsam: Anbau wie Verkauf sind weder in Europa, noch in den USA ohne Zulassung erlaubt.
Deshalb arbeiten Behörden zahlreicher Staaten und Bundesländer intensiv daran, die Pflanzen aus den Gewächshäusern und Gärten zu bekommen. So hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) rund 30 Petuniensorten aufgelistet, die gentechnisch verändert wurden. „Die betroffenen Betriebe (Händler, Vermehrungsbetriebe oder Züchter) in Deutschland, die diese Petunien in ihrem Sortiment haben, sind angewiesen worden, die Pflanzen aus dem Verkehr zu nehmen und zu vernichten“, schrieb das BVL, das unter anderen mehrere Spuren in Nordrhein-Westfalen verfolgte.
Auch in anderen EU-Staaten haben die Behörden entsprechende Anordnungen erlassen, so in der Schweiz. Wie gabot.de berichtete, ist die Situation für die dortigen Zierpflanzenbetriebe besonders unerfreulich: Für ihre Marke "SUISSE GARANTIE" ließen sie sich von deutschen Züchtern regelmäßig bestätigen, dass die gelieferten Petunien frei von Gentechnik seien. Werden die Bedingungen dieser Garantie nicht erfüllt, drohen den Händlern Sanktionen.
Das U.S. Department of Agriculture, Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS) legte inzwischen die Petuniensorten fest, deren Import und Handel nach amerikanischen Gentechnik-Regularien genehmigt werden muss. Bei GVO-Petunien, die bereits im Umlauf sind, setzen die Behörden darauf, dass Züchter und Händler sie freiwillig vernichten. Ihrer Ansicht nach besteht keine Gefahr für Mensch und Umwelt. Da Petunien einjährige Pflanzen seien und das Saatgut nicht winterhart, könnten sie sich nicht weiterverbreiten, heißt es allerorten.
Bleibt die Frage: Wie erklärt sich ihre weltweite Präsenz? Der finnische Molekularbiologe Teemu Teeri, der die weltweite Fahndung ausgelöst hatte, untersuchte orange Petunien, die ihm in Helsinki aufgefallen waren. Und er fand darin laut Science just das Maisgen, das Forscher des Kölner Max-Planck-Instituts für Pflanzenzüchtungsforschung Ende der 80er Jahre zu Versuchszwecken in Petunien eingepflanzt hatten. Diese Versuche, damals schon heftig kritisiert, sind längst eingestellt.
Science recherchierte akribisch den Weg des Know Hows über Lizenznehmer und Firmenfusionen. Doch dann verlor sich die Spur. Ein Mitarbeiter des amerikanischen Agrarministeriums mutmaßte, dass eine gentechnisch veränderte Sorte irgendwann in ein europäisches Zuchtprogramm gerutscht sein könnte, während Saatgutunternehmen fusionierten und Produkte zwischen Firmen ausgetauscht wurden. Oder ein Züchter habe ungeprüft eine Sorte der Konkurrenz in die eigenen Zuchtlinien eingekreuzt.
„Das ist ein Skandal“, sagt Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft und Gentechnik am Umweltinstitut München. Offenbar sei es nicht möglich, Gentechnik-Labore und Pflanzenzüchter effektiv zu überwachen. Schließlich müsse ein Unternehmen entsprechende Versuche mit genveränderten Petunien gemacht haben, bevor es sie auf den Markt brachte. Erstaunlich findet Vogt ferner, dass die großen Profi-Züchter nicht kritisch nachfragten, warum die Petunien plötzlich orange blühten. „Das sind Unternehmen, die mit Zierpflanzen Millionen umsetzen und weltweit aktiv sind.“
Auch die These, die Petunien würden sich nicht verbreiten, zweifelt sie an. „Es gibt auch andere frostempfindliche Pflanzen, die inzwischen bei uns ohne Schaden überwintern“, so die Agrarexpertin. Die Freilandversuche des Kölner Max-Planck-Instituts für Pflanzenzüchtungsforschung hätten im Übrigen auch ganz unbeabsichtigte Ergebnisse gebracht: „Die Petunien wiesen damals ganz neue, von der Farbprägung unabhängige Eigenschaften auf: Die Pflanzen hatten mehr Blätter und Triebe und waren gegenüber krankheitserregenden Pilzen widerstandsfähiger als ihre unmanipulierten Verwandten“, so Vogt. Dieser und andere Freilandversuche hätten längst gezeigt: „Sichere - im Sinne von wissenschaftlich zuverlässige - Prognosen über das Verhalten von transgenen Organismen im Freiland sind nicht möglich.“ [vef/lf]

30.05.2017 |

NGOs gegen Schlupflöcher für Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere

Broklo Keine Patente auf Brokkoli und Co (Foto: CC0)

Die jahrelangen Proteste gegen die Erteilung von Patenten auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung scheinen langsam zumindest teilweise Gehör zu finden: Dem Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ zufolge plant der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts (EPA), bei seinem Treffen Ende Juni einen Beschluss zu fassen, der die bestehenden Verbote im Patentrecht stärken und Patente auf Pflanzen und Tieren aus konventioneller Züchtung unterbinden würde. Damit könnten Pflanzen und Tiere, deren Züchtung nur auf Kreuzung und Selektion beruht, nicht mehr patentiert werden.

Das EPA in München erntet seit Jahren heftige Kritik von Nichtregierungsorganisation und Teilen der Politik für seine umstrittene Praxis, Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen wie Brokkoli, Tomaten und Paprika zu erteilen, obwohl dies gegen geltendes EU-Patentrecht verstößt. Dieses untersagt Patente auf Pflanzen und Tiere, „die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren“ gewonnen wurden. Die Große Beschwerdekammer des EPA hatte im März 2015 jedoch in einer Grundsatzentscheidung zum „Brokkoli-Patent“ entschieden, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere weiterhin zulässig sind, auch wenn die Züchtungsverfahren als solche nicht patentierbar sind. Ende 2015 hatte das EU-Parlament dies mit klarer Mehrheit zurückgewiesen. Auch die EU-Kommission widersprach der EPA-Praxis im November 2016 in einer Stellungnahme, im Februar dieses Jahres schlossen sich die EU-Staaten an. Der Kirchentag kritisierte ebenfalls, dass das EPA offenbar nicht bereit sei, sich an die relevanten Gesetzestexte zu halten. In einer Resolution forderten die Teilnehmer einer Veranstaltung die Bundesregierung auf, „dafür zu sorgen, dass die bestehenden Schlupflöcher im Patentrecht schnellstmöglich geschlossen werden“.

Nun lenkt das EPA offenbar teilweise ein, doch das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ sieht noch deutlichen Nachbesserungsbedarf: „Wir begrüßen es sehr, dass die Verbote jetzt verschärft werden sollen, verlangen aber, dass auch die immer noch vorhandenen Schlupflöcher geschlossen werden. Nur so kann eine ausreichende Rechtssicherheit für traditionelle Züchter erreicht werden“, äußerte der Sprecher des Bündnisses, Christoph Then. „Letztlich muss klargestellt werden, dass nur gentechnische Verfahren patentiert werden können, nicht aber die übliche Züchtung. Diese klare Trennung fehlt im bisherigen Entwurf des Patentamtes.“ Denn die aktuelle Version des Papiers erlaube immer noch umfassende Ausnahmen. „Weisen die Pflanzen oder Tiere beispielsweise zufällige Mutationen auf, können sie weiterhin wie Erfindungen patentiert werden“, warnte „Keine Patente auf Saatgut!“ in einer Pressemitteilung. Als Beispiel für das Ausnutzen dieser Schlupflöcher führen die Organisationen im Jahr 2016 erteilte Patente auf Bier der Firmen Carlsberg und Heineken an. Die Konzerne beanspruchen ausgehend von zufälligen Mutationen alle Gerstenpflanzen, die eine bestimmte Brauqualität aufweisen, und deklarieren zudem das Brauen und das Bier selbst als Erfindung. Gegen diese Patente laufen mittlerweile in mehreren EU-Ländern Protestaktionen und Einsprüche wurden eingelegt. „Keine Patente auf Saatgut!“ hat nun das EPA in einem offenen Brief dazu aufgefordert, den vorliegenden Vorschlag nochmals deutlich nachzubessern. (ab)

16.05.2017 |

Indische Bauern wehren sich gegen Gentech-Senf

Indien Kleinbauern Saatgut Bislang ohne Gentechnik - Kleinbauern sind das Rückgrat der indischen Lebensmittelproduktion (Foto: Jim C / flickr, CC BY-NC 2.0)

Das indische Umweltministerium muss sich entscheiden, ob es erstmals ein gentechnisch verändertes (GVO) Lebensmittel für den kommerziellen Anbau zulässt. Das für die Risikobewertung zuständige Komitee GEAC empfiehlt die Zulassung. Ein breites Bündnis von Bauernverbänden und Hunderten von Nichtregierungsorganisationen kämpft dagegen und macht Druck auf die Regierung.
Bisher darf in Indien nur GVO-Baumwolle angebaut werden. 2010 scheiterte der indische Monsanto-Partner Mahyco mit einem Zulassungsantrag für GVO-Auberginen am breiten Widerstand der indischen Zivilgesellschaft. Wie Auberginen gehören auch Senfkörner und Senföl zu den Basics der indischen Küche. Entsprechend groß sind die Vorbehalte gegen den GVO-Senf. Entwickelt haben ihn Wissenschaftler der Universität New Delhi. Die manipulierte Pflanze ist resistent gegen das von Bayer entwickelte Herbizid Glufosinat.
Die Bhartiya Kisan Union, der größte Bauernverband Indiens, befürchtet, dass bei einer Zulassung des GVO-Senfs der Verbrauch des Herbizids sprunghaft ansteige. Dadurch würden die Gesundheit der Bauern gefährdet und gesundheitliche und ökologische Probleme im ländlichen Raum verursacht, heißt es in einem Brief des Verbandes an den indischen Umweltminister. Er kann sich dabei auf die EU berufen, die die Anwendung von Glufosinat 2013 stark eingeschränkt hat und die Zulaasung 2018 auslaufen lässt. Der Grund dafür: Glufosinat kann Ungeborene schädigen und gilt als giftig für Säugetiere und nützliche Insekten.
In ihrem Brief machen die Bauern auch deutlich, dass ihnen der herbizidtolerante Senf keinen Nutzen bringe und ihren wirtschaftlichen Interessen widerspreche. Das Versprechen der Entwickler, dass der Senf höhere Erträge bringe, halten sie für widerlegt. Die Bauern fordern von der Regierung auch, sich für faire Preise für heimischen Senf einzusetzen und billige Importe zu verhindern. Und sie erinnern den Minister an die gentechnikkritischen Wahlkampfversprechen seiner Partei BJP. Diese zielten allerdings eher auf den US-Konzern Monsanto und sein indisches Joint Venture Mahyco. Doch beim GVO-Senf handelt es sich um eine heimische Entwicklung, auf die die hindu-nationalistische Regierung durchaus stolz ist. [lf]

04.05.2017 |

EU-Berater betonen Vorteile neuer Züchtungsmethoden

Bild Europa Foto:gerald, www.pixelio.de-+-

Ein hochrangiges wissenschaftliches Beratergremium der EU-Kommission hat einen Bericht über neue gentechnische Züchtungsverfahren veröffentlicht. Er vergleicht neue Verfahren wie die Gen-Schere CRISPR-Cas mit konventioneller Mutationszüchtung und den bisherigen Verfahren zur Erzeugung gentechnisch veränderter Organismen. Dabei hebt der Bericht vor allem die von Anwendern und Befürwortern der neuen Verfahren behaupteten Vorteile hervor.

So kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass mit den neuen Verfahren weit präziser ins Erbgut eingegriffen werden könne als bisher. Deshalb sei die Gefahr unerwünschter Nebeneffekte deutlich geringer als bei den bisherigen gentechnischen Verfahren oder der herkömmlichen Mutagenese. Bei dieser werden durch Chemikalien oder radioaktive Bestrahlung zufällige Erbgutveränderungen im Saatgut hervorgerufen. Stoßen die Züchter später im Anbau auf interessante Änderungen, arbeiten sie mit diesen Pflanzen weiter. Im Vergleich dazu könnten durch die neuen Verfahren die gewünschten Erbgutveränderungen deutlich schneller erreicht werden, heißt es im Bericht.
Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass Pflanzen, die genetisch und vom Äußerlichen her gleich seien, kein deutlich unterschiedliches Risiko aufweisen – egal, mit welchem Züchtungsverfahren sie erzeugt wurden. Sie machen allerdings auch deutlich, dass es sich bei ihrem Bericht um generelle Aussagen handle. Eine Risikoabschätzung könne nur bezogen auf den Einzelfall erfolgen und müsse die jeweiligen Rahmenbedingungen wie die Art des Anbaus oder der gentechnischen Veränderung in Betracht ziehen.

Die High Level Group (HLG) of the Commission's Scientific Advice Mechanism (SAM) ist eine siebenköpfige, interdisziplinär besetzte Wissenschaftlerrunde. Sie wurde im Herbst 2015 von der Kommission einberufen, um sie zu beraten. Die sieben Experten befassen sich auch mit Cyber Security, Abgaswerten von Fahrzeugen oder der Rolle der Weltmeere bei der Ernährung. Ihre Berichte sollen keine politischen Empfehlungen geben, sondern den Stand der Wissenschaft darstellen. Dabei werden die zumeist fachfremden Wissenschaftler der HLG von Experten unterstützt, die seit Jahren in dem jeweiligen Bereich forschen. Im Vorwort ihres Berichts bedankt sich die HLG bei mehreren Wissenschaftlern für den umfangreichen Input, den sie geliefert haben. Es handelt sich dabei vor allem um Wissenschaftler, die an oder mit neuen Züchtungsverfahren arbeiten und gentechnologische Manipulationen befürworten. [lf]

19.04.2017 |

Monsanto symbolisch verurteilt

Mitstreiterinnen des Monsanto-Tribunals (Foto: Monsanto-Tribunal) Mitstreiterinnen des Monsanto-Tribunals (Foto: Monsanto-Tribunal)

UPDATE +++ Der US-Konzern Monsanto verletze durch seine Aktivitäten die Rechte der Menschen auf Gesundheit, Nahrung und eine intakte Umwelt. Zu diesem Ergebnis kamen fünf internationale Juristen, die im Rahmen des Monsanto-Tribunals die Rolle des Konzerns völker- und menschenrechtlich beurteilten.

Das Monsanto-Tribunal ist eine symbolische Gerichtsverhandlung, organisiert von einer internationalen Gruppe von Umweltaktivisten. Sie konnten namhafte Juristen wie die ehemalige Generalanwältin des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda, die Senegalesin Dior Fall Sow, als Richter gewinnen. Diese Richter hörten Mitte Oktober 2016 insgesamt 30 Zeugen an. Darunter waren Bauern, Imker, Anwälte, Gesundheitsexperten und Wissenschaftler aus Nord- und Südamerika, Europa, Asien und Afrika. Monsanto war ebenfalls eingeladen, hatte eine Teilnahme aber abgelehnt. Das Unternehmen erklärte, das Tribunal habe eine „Gruppe ausgewählter Gegner der Landwirtschaftstechnik und Monsanto-Kritikern inszeniert, die sich gleichermaßen als Organisatoren, Richter und Jury gaben.“ Es sei deutlich, „dass das Endergebnis im Vorfeld bereits festgelegt worden war.“

Aufgrund der Zeugenaussagen verfassten die Richter ein Rechtsgutachten, in dem sie die Tätigkeiten des Konzerns juristisch analysierten. Darin kamen sie zu dem Schluss, „dass Monsantos Geschäftspraktiken negative Auswirkungen auf das Recht auf eine gesunde Umwelt haben.“ Auch das Recht auf Gesundheit sahen die Richter verletzt. Monsanto habe zahlreiche gefährliche Substanzen produziert und vertrieben, darunter polychlorierte Biphenyle (PCB), die inzwischen wegen ihrer Umwelt- und Gesundheitsgefahren verboten seien. Monsanto habe PCB exklusiv von 1935 bis 1979 vertrieben, „obschon dem Unternehmen die schädlichen Wirkungen auf die Gesundheit bereits bekannt waren“, heißt es in dem Gutachten. Es bezieht auch den Herbizidwirkstoff Glyphosat in sein Urteil mit ein, ebenso die Vermarktung gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO), über deren Unbedenklichkeit kein wissenschaftlicher Konsens bestehe. Der verstärkte Einsatz von GVO und Roundup führt nach Auffassung des Tribunals auch dazu, dass „Monsantos Tätigkeiten das Recht auf Nahrung negativ tangieren.“ Monsantos Geschäftspraktiken reduzierten die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln für Individuen und Gemeinschaften „und verschlechtern ihre Fähigkeit, sich selbst unmittelbar oder ohne gentechnisch verändertes Saatgut zu ernähren.“ Angehört hatten sich die Richter auch Aussagen von Agrarwissenschaftlern und Molekularbiologen, die aufgrund gentechnikkritischer Forschungen zur Zielscheibe gesteuerter Kampagnen wurden. Das Tribunal schloss daraus, „dass Monsantos Tätigkeiten die zu wissenschaftlicher Forschung unerlässliche Freiheit verletzen.“

Das Gen-ethische Netzwerk (GeN) begrüßte es, dass das Monsanto-Tribunal auf die bestehenden Missstände des konzerngetriebenenen Landwirtschaftsmodell und die zunehmende Konzernmacht hingewiesen habe. „Während Handelsabkommen sowie das internationale Handels- und Investitionsrecht die Rechte internationaler Unternehmen immer weiter ausbauen, fallen Menschenrechte und Umweltschutz als angebliche ‚Handelsbarrieren‘ unter den Tisch“, sagte Anne Bundschuh vom Gen-ethischen Netzwerk.

Keine endgültige Antwort gaben die Richter auf die Frage, ob die Produktion des im Vietnam-Krieg eingesetzten dioxinhaltigen Entlaubungsmittels Agent Orange durch Monsanto als mögliche Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu werten sei. In ihrem Bericht diskutieren sie auch, ob eine Verurteilung wegen Ökozids in Frage käme. Dabei definieren sie Ökozid als „schwerwiegende Verletzung oder Zerstörung der Umwelt, die geeignet ist, globale Gemeingüter oder Ökosysteme in schwerwiegender und dauerhaften Weise zu beeinträchtigen.“ Das Tribunal kommt zu dem Schluss, dass die Tätigkeiten Monsantos möglicherweise Verbrechen des Ökozides darstellen könnten, „sollte ein derartiger Tatbestand dereinst im Völkerrecht verankert werden.“ Käme es einmal so weit, müsste sich Monsanto nicht nur einem symbolischen Tribunal stellen, sondern würde vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt. Der hat seinen Sitz im niederländischen Den Haag – dort wo auch das Tribunal tagte. [lf]

07.04.2017 |

In der Kritik: EPA erteilt weiter Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen

Grst Keine Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung (Foto: Andreas Hermsdorf/pixelio.de)

Trotz des Drucks von EU und Zivilgesellschaft erteilt das Europäische Patentamt (EPA) in München weiterhin Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung. Das zeigt eine Auswertung der 2016 erteilten Patente auf Pflanzen und Pflanzenzucht durch das NGO-Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“. Das EPA gab im letzten Jahr grünes Licht für rund 40 Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung – damit wächst die Gesamtzahl dieser Patente auf rund 200. Zudem wurden 60 Patente auf Verfahren zur gentechnischen Veränderung und Züchtung von Pflanzen erteilt, teilte das Bündnis mit. Die meisten Patente sahnten 2016 Konzerne wie Bayer, Monsanto und Co ab: Unter Einbeziehung der jeweiligen Firmenableger sind BASF und Monsanto mit 30 Patenten Spitzenreiter, gefolgt von Bayer mit 20 erfolgreichen Patentanträgen, DuPont und Dow AgroSciences mit 14 und Syngenta mit 8 erteilten Patenten. Die Zahl der europäischen Patente auf Nutzpflanzen insgesamt beläuft sich mittlerweile auf rund 3000. Das EPA schert sich offenbar nicht um die Kritik, die seit Langem an der Erteilung von Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen geübt wird, und hält Schlupflöcher offen, die es Konzerne und Patentanwälten ermöglichen, diese Patente dennoch durchzubringen, kritisiert „Keine Patente auf Saatgut!“.

Das europäische Patentrecht untersagt – anders als bei gentechnisch veränderten Pflanzen – Patente auf Pflanzen und Tiere, „die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren“ gewonnen wurden. Das EPA legt dies anders aus: Seine Große Beschwerdekammer entschied im März 2015 in einer Grundsatzentscheidung zum „Brokkoli-Patent“, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere weiterhin zulässig sind, auch wenn die Züchtungsverfahren als solche nicht patentierbar sind. Das EU-Parlament hatte dies im Dezember 2015 mit klarer Mehrheit zurückgewiesen. Auch die EU-Kommission unterstützte diese Ansicht mit einer Stellungnahme im November 2016. Erst im Februar hatte die EU-Mitgliedsstaaten nachgelegt: Der Europäische Rat für Wettbewerbsfähigkeit bestätigte, dass konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere nicht patentierbar sind und rief die EU-Staaten dazu auf, das EPA in die Schranken zu weisen. Das Amt schob daraufhin offenbar einige dieser Patente tatsächlich auf, doch den Unternehmen gelang es durch Anpassung der Patentanträge dennoch, ihre Patente durchzusetzen. „Es ist erschreckend, wie leicht es für Konzerne und Patentlobby ist, sich dem politischen Druck zu entziehen. Man formuliert einfach die Ansprüche etwas anders und kann sich weiterhin Patente vom Saatgut bis zur Ernte und damit die Kontrolle über die Lebensmittel-produktion und Landwirtschaft sichern“, kritisiert Christoph Then für „Keine Patente auf Saatgut!“

Der Auswertung zufolge behelfen sich die Konzerne häufig mit dem Trick, nicht länger den Züchtungsvorgang selber als Erfindung zu beanspruchen, sondern züchterische Merkmale wie genetische Veranlagungen oder Änderungen im Erscheinungsbild der Pflanzen. Solche Patente erstreckten sich dann auf alle Pflanzen mit diesen Merkmalen, ungeachtet dessen, wie sie hergestellt wurden. Zudem würden oft auch zufällige Mutationen als Erfindung deklariert – rund 65% der 2016 erteilten Patente auf konventionelle Züchtung basieren auf diesen Mutationen. Dabei hatte die Kommission klargestellt, dass nur gentechnische Verfahren patentierbar sind. Als Beispiel für das Ausnutzen von Schlupflöchern nennt das Bündnis Patente auf Bier der Firmen Carlsberg und Heineken, die basierend auf zufälligen Mutationen alle Gerstenpflanzen beanspruchen, die eine bestimmte Brauqualität haben. Sogar die jahrhundertealte Tradition des Brauens und Bier selbst wurden als Erfindung beansprucht. Die Auswertung für 2016 brachte ähnliche Patente auf zufällige Mutationen für die Firmen Bayer (Raps), Monsanto (Ölpflanzen) und DuPont (Mais) zum Vorschein. Das EPA soll den Firmen in seinen Prüfbescheiden sogar nahegelegt haben, Ansprüche abzuändern, um solche Patente auch künftig zu erhalten. Angesichts dieser Umgehung des Patentrechts fordert „Keine Patente auf Saatgut!“ die Vertragsstaaten des EPA auf, bei ihrer nächsten Sitzung im Juni die Weichen für lückenlose Verbote im Bereich der konventionellen Züchtung zu stellen. (ab)

04.04.2017 |

Deutsches Maissaatgut ist gentechnikfrei

Mais Mais (Foto: JimmyMac210 / flickr, creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0)

Routinemäßig überprüfen die zuständigen Behörden der Bundesländer das Saatgut auf gentechnische Verunreinigungen (GVO), bevor es ausgesät wird. So schickten sie von Oktober 2016 bis März 2017 insgesamt 490 Proben Maissaatgut in ihre Labore. Zum ersten Mal seit mehr als 15 Jahren waren alle Proben frei von GVO. Das zeigen die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik veröffentlichten Zahlen.

2011 waren noch sieben Prozent der amtlich kontrollierten Maisproben verunreinigt. In den folgenden Jahren sank die Quote stetig. Im Analysejahr 2016, also von 01.10.2015 bis 30.09.2016, fanden sich noch in drei von 520 Proben GVO-Spuren, das waren 0,6 Prozent. Jetzt waren alle Proben gentechnikfrei. „Die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen zeigen, dass es möglich ist, Saatgut gentechnikfrei zu halten und die Nulltoleranz erfolgreich umzusetzen“, sagte Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG). Die Saatgutreinheit sei die Basis für eine verlässliche ‚Ohne Gentechnik‘-Produktion von Lebensmitteln.

Bei Saatgut gilt in Deutschland eine strikte Nulltoleranz. Weisen die Behörden Spuren einer GVO-Verunreinigung nach, darf das Saatgut nicht vermarktet werden. Das gilt unabhängig von der Höhe des festgestellten GVO-Anteils. Wurde das Saatgut bereits ausgebracht, müssen die Behörden anordnen, die Felder unterzupflügen. Um solche Eingriffe zu vermeiden wird das Saatgut rechtzeitig vor der Aussaat beprobt. Bei Raps zeigt sich die positive Wirkung der Nulltoleranzpolitik schon länger. Hier wurden die Behörden zuletzt 2012 fündig. Seither ließen sich im deutschen Rapssaatgut keine GVO mehr nachweisen.

Auch bei Sojabohnen kommen GVO-Funde nur noch vereinzelt vor. Allerdings schicken, anders als bei Mais und Winterraps, nur wenige Bundesländer Sojasaatgut-Proben ins Labor. In diesem Winter waren es insgesamt 21 Proben aus Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Zu wenig, findet VLOG-Geschäftsführer Hissting: „Das wird der steigenden Bedeutung des regionalen Sojaanbaus nicht gerecht. Hier wäre eine Ausweitung der Kontrollen wünschenswert.“

27.01.2017 |

Keine Mehrheit für Gentech-Maissorten im EU-Ausschuss

Mais Mais (Foto: Ozzy Delaney, corn / flickr, bit.ly/28LWvcy, creativecommons.org/licenses/by/2.0)

Ob die drei Genmaissorten MON 810 (Monsanto), 1507 (Pioneer) und Bt11 (Syngenta) eine europäische Anbauzulassung erhalten, bleibt weiter ungewiss. Im zuständigen EU-Ausschuss fand sich heute weder für eine Zulassung noch für ein Verbot des Gentech-Maises die erforderliche Mehrheit, teilte die Europäische Kommission mit. Deutschland hat sich bei den Abstimmungen erwartungsgemäß enthalten. Damit scheint das Kalkül der Kommission nicht aufzugehen, dass die EU-Mitgliedsländer dem Anbau auf EU-Ebene zustimmen, wenn sie gleichzeitig nationale Anbauverbote verhängen können (sogenanntes Opt-out).

So ist in Deutschland – wie in 16 anderen EU-Mitgliedsstaaten - bereits seit März 2016 verboten, die drei Maissorten anzubauen. Wie der Informationsdienst Gentechnik gestern bereits avisierte, hat sich die Bundesregierung bei der Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel der EU wegen Uneinigkeit in der Koalition enthalten. Die CDU war dafür, die SPD dagegen, die Maislinien zuzulassen. Nach Informationen des grünen Europaabgeordneten Martin Häusling stimmten zwölf von 28 EU-Mitgliedsstaaten gegen eine Wiederzulassung von MON 810. Bei den Maissorten Bt11 und 1507 stimmten 13 Staaten gegen eine Neuzulassung. Die erforderliche qualifizierte Mehrheit liegt bei 55 Prozent der Mitgliedsländer und 65 Prozent der EU-Bevölkerung.

„Mit Drückeberger-Politik schiebt die Bundesregierung die unpopuläre Entscheidung an die EU-Kommission ab, die den Genmais am Ende zulassen muss, wenn nicht genügend Staaten dagegen votieren“, sagt Harald Ebner, Gentechnikexperte der Grünen im deutschen Bundestag. Grüne und Umweltverbände kritisieren, dass mögliche Risiken des Genmaises für Mensch und Umwelt noch nicht ausreichend untersucht sind.

Um den Mais gegen Schädlinge resistent zu machen, wurde ihm ein Gen des Bakteriums Bacillus thuringiensis (Bt) eingepflanzt. So kann er selbst ein Gift gegen Schädlinge produzieren. Bt11- und 1507-Maispflanzen sind außerdem resistent gegen das Breitbandherbizid Glufosinat der Firma Bayer. Die EU-Kommission beruft sich dagegen auf die Kontrolle der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA, die den Mais für sicher hält. Die Kommission werde jetzt über weitere Schritte beraten, so eine Sprecherin.

Die Umweltorganisation Friends of the Earth begrüßte das Ergebnis und forderte die EU-Kommission auf, Genpflanzen generell zu verbieten. Stattdessen müsse es darum gehen, die Landwirtschaft an den Klimawandel anzupassen, Familienbetriebe zu retten und die Zerstörung der Natur zu beenden, sagte Mitarbeiterin Mute Schimpf.

Der Monsanto-Mais MON810 wird in Europa bereits angebaut, vor allem in Spanien und Portugal, aber auch in Rumänien, Tschechien und der Slowakei. Da seine Zulassung ausgelaufen war, muss sie erneuert werden. In Deutschlands Nachbarländern Frankreich, Italien, Polen, Ungarn und Österreich ist der Anbau von Genmais jedoch verboten.

„Diese Abstimmung zeigt, dass das Zulassungsverfahren dringend reformiert werden muss“, so die grüne Europaabgeordnete Maria Heubuch. „Wir fordern die Europäische Kommission auf, schnellstmöglich einen Vorschlag für ein transparentes und demokratisch kontrolliertes Zulassungsverfahren vorzulegen." [vef]

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